Start Nachrichten Kreis Günzburg: Urteil – Atommülllager in Gundremmingen wird Genehmigung nicht entzogen

Kreis Günzburg: Urteil – Atommülllager in Gundremmingen wird Genehmigung nicht entzogen

Gundremmingen-AKW-Atomkraftwerk
Gundremmingen-AKW-Atomkraftwerk

Die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager im schwäbischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat erneut eine entsprechende Klage von Nachbarn der Atomanlage abgewiesen (Az. 22 A 17.40026).
Die vor mehr als 20 Jahren erteilte Genehmigung für das Lager für verbrauchte Brennelemente bleibt damit weiterhin in Kraft, teilte der VGH am Freitag mit. Aktuell ist das Atomlager bis zum Jahr 2046 genehmigt.
Der VGH bestätigte damit eine frühere Entscheidung. Denn bereits im Jahr 2006 waren zum Start der Einlagerung Klagen gegen das Lager in Gundremmingen (Landkreis Günzburg) sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen worden.
Die fünf Kläger des aktuellen Verfahrens leben zwischen vier und elf Kilometer von dem Zwischenlager entfernt. Sie sahen trotz der früheren Entscheidung ihre Sicherheit gefährdet. Sie kritisierten, dass die Risiken eines Flugzeugabsturzes auf das Lager und der Beschuss durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden sei.
Das Gericht sei aber der Ansicht, dass für solche Fälle ausreichend Vorsorge getroffen worden sei, teilte der VGH mit. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den Sicherheitsbehältern sei für die genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.
Im Dezember 2023 hatten die Richter bei der mündlichen Verhandlung in München solche Fragen erörtert. Der VGH entschied nun, dass das Lager nicht gegen den Absturz eines mit Bomben bewaffneten Militärjets geschützt werden müsse. Denn solch ein Absturz sei extrem unwahrscheinlich. Übungsflüge mit scharfen Bomben würden nur ausnahmsweise und dann nicht in der Region des mittlerweile abgeschalteten Kernkraftwerks durchgeführt.