Ab Montag (27.04.2020) öffnen wieder viele Geschäfte, Läden, Fahrradhändler und Autohäuser. Dann gilt in ganz Deutschland auch eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr, medizinische Einrichtungen und beim Einkaufen in Geschäften.
In Bayern müssen Kinder ab 6 Jahren einen Mundschutz tragen. In vielen Netzwerken wird im Moment verbreitet, dass Mundschutzmasken bei Kindern zu Atemlähmungen führen würden.
Kinderärzte geben Entwarnung: Tatsache ist, das Schutzmasken selbst bis zur höchsten Schutzklasse FFP3 die sehr kleinen Kohlenstoffdioxid-Moleküle problemlos passieren lassen. Potenziell gefährlich sind lediglich Masken, die den Gesichtsbereich fest abschließen und dabei den Luftaustausch behindern, zum Beispiel bestimmte Schnorchelmasken, wenn sie als Atemmasken zweckentfremdet werden.