Schutz für die ersten Frühlingsboten
Nun ist es wieder soweit, die ersten heimischen Blumen haben bereits ihre ganze Pracht entfaltet. Besonders auffallend sind die Märzenbecher in den Auwäldern, die schon dichte Rasen mit unzähligen weißen Blüten bilden.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes weist darauf hin, dass Märzenbecher naturschutzrechtlich besonders geschützt sind. Sie dürfen in der freien Natur weder gepflückt noch beschädigt werden.
Diese Beschränkungen stoßen bei der Bevölkerung oft auf Unverständnis. Bei der augenscheinlich noch in großem Ausmaß vorhandenen Blütenpracht ist es für viele Waldspaziergänger nicht nachvollziehbar, warum sie nicht einmal einen kleinen Handstrauß mit nach Hause nehmen dürfen.
Das lokal noch relativ gute Vorkommen von Märzenbechern darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Pflanzenart bayernweit zu den gefährdeten Pflanzenarten zählt, die auf der Roten Liste steht.
Die Naturschutzbehörde bittet daher eindringlich, die Schutzbestimmungen zu beachten. Meist überdauert ein Blütenstrauß im Zimmer gerade mal einen Tag; in der freien Natur können sich jedoch viele Menschen daran erfreuen. Außerdem stellen die Frühlingsblüher die erste Nahrungsquelle für viele Insekten dar.
Neben den Märzenbecher wird noch auf folgende geschützte Arten, die im Landkreisgebiet vorkommen und deren Bestand gefährdet bzw. sogar stark gefährdet ist, hingewiesen: Blaustern (Scilla), Seidelbast, verschiedene Orchideen und Enzianarten. Auch sie dürfen nicht gepflückt werden. Außerdem ist es verboten, Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Rosetten aus der freien Natur zu entnehmen oder zu beschädigen.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Um Verständnis bittet die Naturschutzbehörde auch für die Mitglieder der Naturschutzwacht, die in diesen Wochen verstärkt auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen achten werden.