Ab Freitag, den 1. März, haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz und in den Altstadtgassen. Automatische Polleranlagen versperren Fahrzeugen den Weg. „Um unsere Innenstadt mit baldigem Eintritt des Frühlings in seiner ganzen Fülle an Geschäften, Restaurants, Bars und Cafés zu erleben, geht Sicherheit vor Befahrbarkeit“, sagt Oberbürgermeister Gerhard Jauernig.
Der Marktplatz ist während der Sommerregelung bis Ende Oktober von 6 bis 11 Uhr und zwischen 14 und 17 Uhr für Anwohner, Beschäftigte, Geschäftsinhaber, Hotelgäste sowie den Lieferverkehr geöffnet. Für alle anderen Fahrzeuge ist die Einfahrt in die Fußgängerzone zu jeder Uhrzeit verboten.
Ab dem Stadtturm und in der Fußgängerzone gilt für alle berechtigten motorisierten Fahrzeuge im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ein Tempolimit von 10 km/h. Die Abendstunden bleiben für den Verkehr gesperrt. In den Zeiten, in denen die Poller den Marktplatz als Fußgängerzone sichern, erreichen Anwohner sowie Berechtigte ihre Anwesen über die den Marktplatz flankierenden Straßen selbstverständlich trotzdem.
Wer unberechtigt ab dem 1. März durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige Verwarnung von mindestens 50 Euro. Verbotenes Parken in der Fußgängerzone wird mit einer Verwarnung in Höhe von mindestens 55 Euro belegt. Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren die Zufahrten auf dem Marktplatz und den umliegenden Gassen. (Bild: Philipp Röger)