Die Projektentwicklungsgesellschaft Windkraft ist nun endgültig Geschichte. Laut Amtsgericht ist die Liquidation beendet und das Unternehmen mit Sitz in Bad Wörishofen erloschen. Landrat Hans-Joachim Weirather hält die Entwicklung, die das Thema Windkraft genommen hat, für „sehr, sehr bedauerlich“. Mit der sogenannten 10-H-Regelung habe die Bayerische Landesregierung den Ausbau der Windkraft – und damit auch die Aktivitäten der Unterallgäuer Entwicklungsgesellschaft – zum Erliegen gebracht hat. „Ohne einen Ausbau der Windkraft wird es Bayern nicht gelingen, die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagt Weirather. Er hofft, dass es irgendwann doch noch zu einer Kehrtwende kommt.
Die „Projektentwicklung Windkraft Unterallgäu GmbH & Co KG“ war 2013 gegründet worden, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Bürger dabei aktiv einzubinden. Ins Leben gerufen wurde sie vom Landkreis Unterallgäu, fünf Unterallgäuer Raiffeisenbanken, der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim und der BayWa r.e. Wind GmbH. Die Gesellschaft sollte Windkraftanlagen bis zur Genehmigung planen und die vorbereiteten Projekte dann an Gemeinden und Bürger übergeben. Diese sollten so Gelegenheit bekommen, sich finanziell an den Anlagen zu beteiligen und davon zu profitieren.
2015 musste die Windkraftgesellschaft allerdings auf Eis gelegt werden, ohne, dass sie eine einzige Anlage hätte realisieren können. Wegen der 10-H-Regelung, die vorschreibt, dass der Abstand zwischen Windrad und Wohnbebauung mindestens zehnmal so groß sei muss wie die Höhe des Windrads, gab es im Unterallgäu keine geeigneten Standorte mehr.
Die Gesellschaft wurde zunächst stillgelegt, um abzuwarten, ob sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern. 2017 wurde die 10-H-Regelung aber vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Kern bestätigt und die Gesellschafter sprachen sich für eine Auflösung aus.