In einem Nutz-/Hausgeflügelbestand mit knapp 20.0000 Tieren im westlichen Landkreis Dillingen a.d.Donau ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) – sog. Geflügelpest – nachgewiesen worden. Die nach dem Recht der Europäischen Union vorgesehenen Maßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet.
So wurde der Betrieb durch das Veterinäramt vor Ort umgehend gesperrt und die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige Tötung der Tiere des betroffenen Bestandes veranlasst.
Um den betroffenen Betrieb werden gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt.
Die weiteren Maßnahmen vor Ort, insbesondere die genaue Festlegung der Schutz- und Überwachungszone werden vom Landratsamt per Allgemeinverfügung geregelt und zeitnah über die Medien sowie eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht.
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Geflügelhalter und Bürgerinnen und Bürger, die bei Geflügel auffällige Symptome oder vermehrte Todesfälle feststellen bzw. tote Wildvögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Feststellungen bzw. Funde dem Veterinäramt (Tel. 09071/51-350; E-Mai: veterinaer@landratsamt.dillingen.de) melden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.