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Memmingen: Abfall und Abwasser – Gebühren ändern sich

Neukalkulationen wegen Anpassungen nötig – Gremium ist einstimmig dafür

Ab 1. Januar 2024 ändern sich die Gebühren für Abfall und Abwasser. Den dafür neu aufgesetzten Satzungen stimmte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung jeweils geschlossen zu.

Alle vier Jahre ist eine neue Kalkulation für die Schmutzwasser- und die Niederschlagsgebühr im Voraus nötig. So wurde im vorangegangenen Kalkulationszeitraum beim Schmutzwasser der zuletzt vorhandene Überschuss aufgebraucht, beim Niederschlagswasser hingegen ein Überschuss erwirtschaftet. Auch die Kostensteigerungen müssen mit eingerechnet werden. Damit ergeben sich für die Schmutzwassergebühr eine Steigerung von 2,00 Euro auf 2,76 Euro je Kubikmeter und für die Niederschlagswassergebühr eine Senkung von 0,68 Euro auf 0,55 Euro pro Quadratmeter Fläche.

Die Kostenentwicklung für ein Einfamilienhaus mit einer Fläche von 138 Quadratmetern und einer Einleitungsmenge von 150 Kubikmetern ist dann wie folgt: Die Schmutzwassergebühr steigt von 300,00 Euro auf 414,00 Euro, die Niederschlagswassergebühr sinkt von 93,84 Euro auf 75,90 Euro. Somit ergibt sich insgesamt eine Steigerung um 24 Prozent auf 489,90 Euro.

Auch die Abfallgebühren wurden wegen steigender Kosten und Rücklagen neukalkuliert. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2017.

Bislang wurden 30 Prozent der Kosten über Grundgebühren erhoben, die sich je Person berechneten und auf 21 Euro beliefen. Dies führte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und stellte häufig keinen direkten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger dar, weil Nebenkostenabrechnungen nach anderen Verteilungsschlüsseln vorgenommen werden. Deswegen wurde die Grundgebühr nun abgeschafft. Damit berechnen sich die Müllgebühren künftig nur über die Menge.
Für eine vierköpfige Familie mit einer 120 Liter Restmülltonne, die vormals viermal 21 Euro Grundgebühr und 0,90 Euro pro Liter Abfall im Jahr bezahlten, ergaben sich somit Kosten von 192 Euro. Nach der neuen Gebührensatzung, die keine Grundgebühr mehr enthält und 1,38 Euro pro Liter Abfall kostet, ergibt sich somit eine Einsparung von 26,40 Euro pro Jahr.

Die bisher in der Restmüllgebühr enthaltene und damit kostenlose Biotonne bleibt auch weiterhin kostenlos, um die bessere Mülltrennung und das bewährte System beizubehalten. Ab 01.01.2024 gibt es außerdem die Möglichkeit, eine 60-Liter-Biotonne zu benutzen.

Zudem wird über die Satzungsänderung auch das Mindestrestmüllvolumen von 20 Litern pro Person abgeschafft. Dadurch kann auch ein vier Personenhaushalt ab 2024 eine 60-Liter-Restmülltonne nutzen.