Die Petition kann zurückgenommen werden. Die Marktgemeinde Zusmarshausen muss die Stellungnahme im Raumordnungsverfahren zum Bahnausbau Ulm-Augsburg erst bis zum 31.Dezember 2023 einreichen. Damit besteht für die detaillierte Prüfung der 11 Ordner incl. der 540 Seiten Erläuterungsbericht wesentlich mehr Zeit. Erreicht werden konnte dies im ersten Schritt durch die Petition „für ein korrektes und faires Verfahren im ROV Neubau Bahnstrecke Ulm-Augsburg“, die an die Abgeordnete Carolina Trautner im Bayerischen Landtag mit 2122 Unterschriften und insgesamt 17 unterstützenden Kommunen übergeben wurde. Desweiteren kontaktierte Bürgermeister Bernhard Uhl auch den Koalitionspartner der Bayerischen Staatsregierung, weil jetzt mit dem Raumordnungsverfahren, der darauffolgenden Entscheidung im Deutschen Bundestag und dem späteren Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt die Zeit beginnt, bei der tatsächlich am Ende der endgültige Verlauf der Neubautrasse stehen wird. Mit der neuen Bahnlinie würde das Landschaftsbild für immer verändert werden. Auf Vermittlung und mit dem späteren intensiven Einsatz des bayerischen Digitalministers Dr. Fabian Mehring kam es zu einem Gespräch mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, bei dem Bürgermeister Uhl die Sorge äußerte, dass wegen einer zu kurzen Frist die Stellungnahme möglicherweise unvollständig eingereicht werden. Eine spätere Korrektur ist oftmals schwierig und könnte negative Folgen für die Marktgemeinde im Planfeststellungsverfahren nach sich ziehen. Beim Treffen im Bayerischen Landtag waren auch die neuen Abgeordneten Marina Jakob und Anton Rittel dabei. Dr. Fabian Mehring organisierte in Abstimmung mit Hubert Aiwanger daraufhin ein Treffen mit der Fachabteilung „Landesentwicklung“ im Bayerischen Wirtschaftsministerium, die u.a. für Raumordnungsverfahren zuständig ist.
Bei diesem Treffen brachten Rechtsanwalt Ziegler und Bürgermeister Uhl die Argumente vor, die einer weitergehenden Prüfung bedürfen. Zum einen fehlt ein Höhenlageplan, der notwendig ist, um die Betroffenheit der Kommunen prüfen zu können. Desweiteren findet der Abgleich zum Bundesverkehrswegeplan, bei dem grundsätzlich der Ausbau der Bestandstrasse für den vordringlichen Bedarf eingestuft ist, in den Unterlagen zu gering statt. Die entscheidende FFH-Vorprüfung wurde nicht auf dem kompletten Korridor durchgeführt, den der veröffentlichte Leitfaden des Eisenbahnbundesamtes beinhaltet. Insbesondere die Schutzgüter „Mensch“ und „Landschaft“ finden nach Ansicht Zieglers zu wenig Berücksichtigung.
Verfahrensführende Behörde für das aktuelle ROV zur Bahn-Neubaustrecke Ulm-Augsburg ist allerdings die Regierung von Schwaben. Bürgermeister Bernhard Uhl hat mit der Abteilung „Landesentwicklung“ sowie dem Sachgebiet 24 „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ Kontakt aufgenommen.
Mit der jetzt zur Verfügung stehenden Zeit bis Ende des Jahres 2023 ist zwar die Forderung der Petition nicht ganz erfüllt, aber eine korrekte Stellungnahme wesentlich wahrscheinlicher. Bürgermeister Bernhard Uhl wird dem Marktgemeinderat die Rücknahme der Petition empfehlen. Zudem kann die für Montag, 13.11.2023 sicherheitshalber terminierte Sitzung des Marktgemeinderates entfallen. Ein neuer Termin wird im Dezember anberaumt, sodass die Stellungnahme rechtzeitig eingereicht werden kann. Uhl und Rechtsanwalt Ziegler werden auch ein persönliches Gespräch anbieten, damit das ROV möglichst zügig abgeschlossen werden kann. Wie sich die Fristverlängerung auf andere Kommunen auswirken wird, ist noch nicht entschieden.
„Es sollte allen Betroffenen bewusst sein, dass die Verbesserung des Schienennetzes der Deutschen Bahn mehr als notwendig ist und die Bahnlinie Ulm-Augsburg kommen wird. Mit der neuen Frist will ich und wollen wir das ROV keinesfalls verzögern, sondern auf einen rechtssicheren und verträglichen Weg hinwirken, bei dem das Landschaftsbild geschont wird und Zusmarshausen sowie die Region später einen Nutzen haben soll“, so Bürgermeister Bernhard Uhl.
Bild: Markt Zusmarshausen