Im März hat der Bauausschuss das Abstellkonzept für E-Scooter verabschiedet. Nach einer Übergangszeit ist die technische Umsetzung (Beschilderung und Markierung der Abstellflächen) sowie die Einrichtung der Parkzonen in den Apps der Anbieter abgeschlossen und die neuen Regeln greifen, deshalb ist das Abstellen ist nur noch in den dafür vorgesehenen Abstellzonen im Innenstadtbereich möglich. Die Gebühren laufen weiter, wenn der E-Scooter nicht auf der ausgewiesenen Parkfläche abgestellt wird.
Wildparken soll verhindert werden
Baureferent Steffen Kercher: „Mit den neuen Regeln soll verhindert werden, dass E-Scooter wild geparkt werden und Fußgängerinnen und Fußgänger und vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, behindern. In den vergangenen Wochen war schon zu beobachten, dass E-Scooter bereits in den Abstellbereichen von Nutzenden abgestellt wurden. Nun wird das Abstellkonzept im Laufe des Wochenendes final scharfgeschaltet. Wir werden genau beobachten, wie sich das System in der Praxis bewährt. Soweit notwendig oder sinnvoll, kann es an der einen oder anderen Stelle auch zu Nachbesserungen kommen.“
Abstellflächen wurden eingerichtet
29 ausgewiesenen Abstellflächen gibt es in der Innenstadt. Dafür wurden 23 Pkw-Parkplätze umgewandelt. Die Umwandlung der Kfz-Stellplätze wird auf die Anzahl der im Vertrag mit dem Aktionsbündnis „Fahrradstadt jetzt!“ umzuwandelnden Stellplätze angerechnet. Bei der Auswahl der Standorte wurden bestimmte Kriterien berücksichtigt, u.a. wie die Erweiterbarkeit für weitere Sharingangebote, die Erreichbarkeit des ÖPNV, die verkehrsrechtliche Umsetzbarkeit, die städtebauliche Verträglichkeit.
29 Standorte in der Innenstadt
- VolkhartstraßeLange Gasse
- Frauentorstraße
- Heilig Kreuz Straße
- Fuggerstraße – Nord
- Grottenau
- Ernst-Reuter-Platz
- Karlstraße
- Obstmarkt
- Frölichstraße
- Halderstraße
- Prinzregentenplatz
- Bahnhofstraße
- Fuggerstraße – Mitte
- Fuggerstraße – Süd
- Katharinengasse
- Zeugplatz
- Hallstraße
- Jakoberstraße (folgt nach Beendigung der Baumaßnahme)
- Oberer Graben West (folgt nach Beendigung der Baumaßnahme)
- Oberer Graben Ost (folgt nach Beendigung der Baumaßnahme)
- Am Schwall
- Neuer Gang
- Bäckergasse
- Spitalgasse
- Am Roten Tor
- Weite Gasse
- Ulrichsplatz
- Konrad-Adenauer-Allee