Beamte der Polizeiinspektion Buchloe führten am Freitag, 14.04.2023 auf der B12 zwischen Buchloe und Germaringen ganztägig Kontrollen des Schwerlastverkehrs durch. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. So wurde zunächst ein Lkw-Fahrer einer Münchner Spedition festgestellt, welcher auf der Bundesstraße mit 84 km/h fuhr und somit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h deutlich überschritt. In erwartet dadurch ein Bußgeldverfahren im niedrigen, dreistelligen Bereich und ein Punkt. Der Fahrer einer niederländischen Spedition konnte diesen Wert noch toppen indem er mit satten 93 km/h auf der Bundesstraße fuhr. Zudem wurden bei ihm zum Teil erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. In einem Fall brachte der Niederländer lediglich eine tägliche Ruhezeit von 5,5 Stunden anstatt der mindestens geforderten 9 Stunden ein. Spedition und Fahrer mussten hierfür, zur Sicherung des Bußgeldverfahrens, jeweils eine Sicherheitsleistung im mittleren, dreistelligen Bereich hinterlegen. Ein russischer Lkw-Fahrer, welcher für eine spanische Spedition fährt, konnte dabei beobachtet werden, wie er während der Fahrt auf seinem Mobiltelefon herumtippte und dabei auch noch mit einer Geschwindigkeit von 81 km/h zu schnell unterwegs war. Bei der technischen Kontrolle seines Lkw wurde zudem noch festgestellt, dass ein Reifen am Sattelauflieger auf der Lauffläche eine massive Beschädigung aufwies. Die Weiterfahrt wurde erst gestattet, nachdem der Reifen vor Ort gewechselt wurde. Für das Benutzen des Mobiltelefons und den Geschwindigkeitsverstoß musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung im niedrigen, dreistelligen Bereich hinterlegen. Die Kontrolle eines bulgarischen Gespanns zur Pkw-Beförderung bestehend aus einem Kleintransporter mit Anhänger ergab, dass der analoge Tachograf des Zugfahrzeugs fehlerhaft aufzeichnete. Zudem war die vorgeschriebene Prüfung des Tachografen seit knapp einem Jahr abgelaufen. Weiter wurde festgestellt, dass der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B12 von 80 km/h um 23 km/h überschritten hatte. Auch hier mussten Fahrer und Spedition je eine Sicherheitsleistung im mittleren, dreistelligen Bereich hinterlegen. Es wurde die Weiterfahrt unterbunden, bis eine entsprechende Prüfung des Geräts nachgeholt wurde. Die Kontrolle eines deutschen Sattelzugs ergab, dass der Fahrer die Ladung von insgesamt 22 Tonnen unzureichend gesichert hatte. Der Fahrer wählte als Sicherungsart das sog. Niederzurren mittels Spanngurten. Jedoch waren nahezu alle verwendeten Gurte so beschädigt, dass sie ablegereif waren. Diese hätten somit nicht mehr verwendet werden dürfen. Der Fahrer musste die Ladung nachsichern. Bei der technischen Kontrolle des Lkw wurde am Auflieger ein Reifen festgestellt, der in der Mitte der Lauffläche ein Restprofil von unter 0,3 mm aufwies. Außerdem stellten die Beamten fest, dass die Druckluftleitung zur Bremsanlage des Aufliegers einen deutlich hörbaren Druckluftverlust aufwies. Die Weiterfahrt zu einer nahegelegenen Werkstatt wurde noch gestattet, nachdem der Fahrer seine Ladung ordnungsgemäß gesichert hatte. Auch hier erwarten Fahrer und Spedition ein Bußgeldverfahren. Zu guter Letzt stellten die Beamten einen Sattelzug mit estnischer Zulassung fest. Der litauische Fahrer verstieß ebenfalls gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, was ein Verwarnungsgeld von 50,- Euro zur Folge hatte. Die Spedition erwartet hingegen noch ein Bußgeldverfahren im mittleren, dreistelligen Bereich, da sich das Unternehmen seit der Erstzulassung des Lkw im Jahr 2016 nicht wie erforderlich am digitalen Kontrollgerät angemeldet hatte. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass bei vier kontrollierten Fahrzeugen erfreulicherweise keinerlei Beanstandungen festgestellt werden konnte.