Sie sind ein wichtiger Part des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum
Urteil: Schöffinnen und Schöffen leisten einen großen Beitrag für die Gesellschaft und die
Demokratie. Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die
Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Günzburg insgesamt 12 Personen, die am Amtsgericht Günzburg oder am Landgericht Memmingen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter an Amtsgerichten und bei den Strafkammern des
Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das
verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und
Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Günzburg wohnhaft sind und am 1.
Januar 2024 mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre alt sein werden. Wählbar sind
deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Ab sofort
können sich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Günzburg für dieses Amt bewerben oder
eine andere geeignete Person vorschlagen.
Bewerbungen für das Schöffenamt sind bis spätestens zum 30. März 2023 schriftlich bei der Stadt Günzburg einzureichen. Ein Bewerbungsvordruck kann im Standesamt sowie im
BürgerServiceCenter angefordert oder unter www.guenzburg.de/aktuelles heruntergeladen werden. Im Anschluss werden die Bewerbungen dem Hauptausschuss des Stadtrates zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach wird die Vorschlagsliste öffentlich ausgelegt und anschließend an das Amtsgericht Günzburg zur Wahl der Schöffen weitergeleitet.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind im Standesamt (Telefon:
08221/903-157; E-Mail: standesamt@rathaus.guenzburg.de) oder unter
www.justiz.bayern.de/service/schoeffen erhältlich.