Augsburger Landrat kritisiert geplante Neuerungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes als unzureichend
Eigentlich sollte es die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes den Kommunen im Freistaat erleichtern, ihre Energiepotenziale zu nutzen. Doch obwohl der Gesetzentwurf noch nicht mal verabschiedet wurde, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass daraus wohl nicht unbedingt etwas wird. Zwar soll es – anders als bislang – künftig möglich sein, auch auf öffentlich einsehbaren Dachflächen von denkmalgeschützten Gebäuden Photovoltaik-Anlagen anzubringen, aber nur unter strengen Auflagen, die den Kommunen weiter Steine in den Weg legen. So ist nach wie vor ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zu stellen und die PV-Anlagen werden nur erlaubt, wenn sie optisch an das Erscheinungsbild des Baudenkmals angepasst werden. Punkte, die aktuell auch im Landkreis Augsburg in einigen PV-interessierten Kommunen für Unverständnis sorgen: Denn mit den Auflagen steigen auch die Kosten.
„Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie wir es in diesem Land so schaffen wollen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben“, ärgert sich Landrat Martin Sailer. Für ihn gilt die Devise „Klimaschutz sticht Denkmalschutz“. Die geplanten Gesetzesänderungen sind seines Erachtens völlig unzureichend und müssen noch weiter gelockert werden, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. „Anstatt froh zu sein, dass es Kommunen gibt, die sich trotz der allseits angespannten Haushaltslage dazu entscheiden, in grüne Energiegewinnung zu investieren, sorgen man jetzt dafür, dass sie von diesen Planungen wieder Abstand nehmen, weil ihre Kosten für optisch angepasste Bauelemente explodieren. Das ist doch total absurd“, kritisiert Sailer.
Landrat sichert Kommunen seine Unterstützung zu
Inwieweit das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst seinen Gesetzesentwurf noch überdenkt und wie streng die entsprechenden Regelungen am Ende sein werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Eines weiß der Landrat aber schon jetzt: „Ich werde unsere Kommunen nach Kräften dabei unterstützen, dass sie ihre Planungen im Sinne des Klimaschutzgedankens umsetzen können.“