Bei drei verschiedenen Lkw-Kontrollen an der Tank- und Rastanlage Leipheim haben am Dienstag Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Neu-Ulm hohe Bußgelder angeordnet. Die erste Kontrolle am Nachmittag ergab, dass ein polnischer Klein-Lkw mit Anhänger gewerblich einen Pkw von Deutschland nach Polen transportierte. Der Fahrer, ein 47-jähriger Georgier, gab zwar zunächst an, dass die Fahrt nur eine Gefälligkeit für einen Freund sei. Die Beamten schenkten dieser Geschichte keine Glauben, zumal der Mann bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten war. Ferner warb die Firma auf einer Internetplattform mit dem günstigen Transport von Fahrzeugen. Auf Vorhalt gab der Georgier dann zu, dass er eine Lizenz besitzt, diese aber nicht mitführe. Auch das Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten hätte er betreiben müssen, unterließ dies jedoch. Für ihn und für die Firma erhoben die Beamten ein Bußgeld im vierstelligen Bereich und der Fahrer musste erst mal eine Ruhezeit einbringen. Ebenfalls nachmittags hielten die Kontrolleure einen italienischen Sattelzug zur Kontrolle an. Am Steuer saß ein 53-jähriger Italiener. Hier stellten die Schwerverkehrsspezialisten eine Diskrepanz bei den technischen Daten des digitalen Tachographen fest. Rechnerisch ergab die angezeigte Geschwindigkeit auf dem Tacho eine etwa 6 km/h niedrigere Geschwindigkeit als tatsächlich gefahren wurde. Dies untersuchten die Beamten noch näher, indem sie mit dem Fahrzeug auf der Autobahn fuhren und dabei die Geschwindigkeit des Tachos weniger anzeigte als das im Sichtfeld des Fahrers angebrachte Navigationsgerät. Auf dem Navi war deutlich die höhere Fahrgeschwindigkeit zu sehen. Um die Manipulation beweiskräftig zu dokumentieren wird das Fahrzeug am Mittwoch einer Tachoprüfung unterzogen. Die Beamten nahmen Ermittlungen wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen auf. Bei der letzten Kontrolle kurz vor Mitternacht stellten die Beamten bei einem polnischen Klein-Lkw anhand der Ladepapiere eine massive Überladung fest. Eine Kontrolle mit Radlastwaagen vor Ort ergab, dass das Gesamtgewicht um 51 Prozent und die Hinterachse separat um 23 Prozent überladen war. Hier erhoben die Beamten beim Fahrer, einem 30-jährigen Moldauer, ein Bußgeld im oberen dreistelligen Bereich und leiteten gegen das Unternehmen ein Gewinnabschöpfungsverfahren ein, welches zu einem vierstelligen Betrag führen wird. Die Weiterfahrt mit dieser Überladung untersagten die Kontrolleure vor Ort.