Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Rahmen des DFB-Pokalspiels der ersten Hauptrunde beim TuS Blau-Weiß Lohne mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt. Während des Spiels und nach Abpfiff wurden im Augsburger Zuschauerbereich insgesamt 26 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Einen Teil der Strafe (8.600 Euro) kann der FCA für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.