Die Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu gehört zu den kostenrechnenden Einrichtungen – das bedeutet: Die Einnahmen müssen die Ausgaben decken, es dürfen weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden. „Dabei zahlen die Bürger im Unterallgäu nur für die Leistungen, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen; es gibt keine Grundgebühr“, erklärte Edgar Putz, Sachgebietsleiter der Abfallwirtschaft, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz im Unterallgäuer Kreistag. Zum Jahresbeginn 2023 werden die Gebühren für einige dieser Leistungen den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst. Das beschloss der Ausschuss mehrheitlich. Als Gründe für steigende Ausgaben in der Abfallwirtschaft nannte Putz die Ukraine-Krise, die Inflation, hohe Kraftstoffpreise und Mehrkosten bei der Nachsorge für Mülldeponien. „4,8 Prozent der Erhöhung sind außerdem auf den Emissionshandel zurückzuführen“, so Putz. Denn auch für den CO2-Ausstoß der Müllverbrennung muss künftig in Deutschland bezahlt werden.
Die wichtigsten Gebührenänderungen im Überblick:
– Restmüll: Eine 60-Liter Restmülltonne kostet künftig 9,60 Euro im Monat statt bisher 6,75 Euro. Für die 80-Liter Restmülltonne fallen 12,80 Euro im Monat an statt bisher 8,91 Euro. Die 120-Liter Tonne kostet monatlich 19,20 Euro statt bisher 13,50 Euro.
– Biomüll: Die 60-Liter Biomülltonne kostet ab 2023 6,20 Euro statt bisher 4,50 Euro. Beim 80-Liter Behälter fallen künftig monatlich 8,30 Euro an statt bisher 6,00 Euro. Die 120-Liter Tonne
kostet monatlich 12,40 Euro statt bisher 9,00 Euro.
– Schadstoffe aus Privathaushalten werden weiterhin bis zu einer Menge von 25 Kilogramm gebührenfrei beim Schadstoffmobil angenommen, jedes weiter Kilo kostet 2,50 Euro (bisher 1,50 Euro).
– Gartenabfälle können zwei Kubikmeter kostenfrei angeliefert werden, jeder weitere Kubikmeter kostet 18 Euro (bisher 10 Euro).
– Ebenfalls steigen die Gebühren bei der Umladestation Breitenbrunn für das Umladen und den Transport um 4 Euro je Tonne.
– Etwas teurer wird auch die Entsorgung von Asbest, künstlicher Mineralfaser, sonstigen Abfällen der Deponieklasse I und von Altfenstern mit Glas.
„Die Gebührenerhöhung ist eine zwingende Notwendigkeit“, machte Putz deutlich. Und Landrat Alex Eder ergänzte: „Die Erhöhung wirkt als absoluter Betrag erträglich, ist aber relativ betrachtet wirklich grenzwertig. Schließlich ist die Müllentsorgung ja nicht das Einzige, was derzeit teurer wird.“ Sparen könnte man am ehesten, wenn weniger Abfall produziert werde. Außerdem sei es möglich, dass Nachbarn Mülltonnen gemeinsam nutzen.
Gartenabfälle werden auf Bestellung abgeholt
Die Abfallwirtschaft des Landkreises kommt in der neuen Satzung außerdem einem Wunsch der Kreisräte nach: Wer möchte, kann künftig gegen Bezahlung eine Grüngut-Abholung beantragen. „Damit wir diese kostendeckend anbieten können und nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen muss, müssen wir die Gebühr je Abholauftrag auf 90 Euro festlegen. Je Abholung werden maximal drei Kubikmeter Abfälle abgeholt“, informierte Putz.
Viele Informationen und die aktuelle Abfallgebühren-Satzung findet man hier.