Der Landkreis Aichach-Friedberg verleiht zur Förderung des aktiven Umweltschutzes einen U m w e l t p r e i s .
Maßnahmen für den Natur- und Umweltschutz sollen damit Anerkennung finden und als Vorbild für die Allgemeinheit herausgestellt werden. Der Umweltpreis ist mit 5.000 € dotiert und kann bei mehreren Bewerbern mit gleichwertigen Leistungen zu je 2.500 € aufgeteilt werden. Eine zweckgebundene Verleihung ist möglich.
Ausgezeichnet werden können alle Privatpersonen, Personenmehrheiten oder -gruppen sowie juristische Personen (= eingetragene Vereine und dergl.), die ihre Leistung im Landkreis erbracht haben.
Folgende Leistungen sind nach den Richtlinien auszeichnungswürdig:
– herausragende und beispielhafte Leistungen und Maßnahmen von Privatpersonen, Personenmehrheiten oder -gruppen, Industrie- und Handwerksbetrieben sowie Vereinen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes, Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Luft, des Bodens und des Wassers
– Leistungen von Städten, Märkten und Gemeinden zur Intensivierung des Umweltschutzes, ins-besondere in den Bereichen Abfallwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Immissionsschutz, Abwasserbeseitigung, Bauleitplanung
– Betriebe, die Produkte oder Dienstleistungen mit herausragenden Vorteilen für die Umwelt her-stellen oder anbieten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im letzten Jahr nicht berücksichtigte Vorschläge erneut vorgelegt werden können, wenn die Leistungen weiterhin andauern.
Die Einwohner des Landkreises Aichach-Friedberg sind aufgerufen, bis spätestens 14.02.2020 Vorschläge für die Verleihung des Umweltpreises 2019 dem
Landratsamt Aichach-Friedberg
Büro des Landrats
Münchener Str. 9
86551 Aichach
schriftlich mit Nachweisen über Art und Umfang der Maßnahme bzw. Leistung zu unterbreiten. Zur Verdeutlichung können auch Bilder und sonstiges Anschauungsmaterial beigegeben werden.
Über die Auswahl der/des Preisträger(s) entscheidet eine Jury in nichtöffentlicher Sitzung; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.