Wie bereits am vergangenen Samstag kam es auch am Sonntag zu sehr starkem Ferienreiseverkehr auf beiden Autobahnen rundum Memmingen, welcher über den Tag verteilt drei Verkehrsunfälle mit insgesamt neun Leichtverletzten und einen Sachschaden von über 100.000 Euro zur Folge hatte.
Zunächst krachte es gegen 09.50 Uhr auf der BAB A7 in Fahrtrichtung Füssen, Höhe Dettingen. Aufgrund zu geringen Sicherheitsabstandes gelang es einem 58-jährigen Pkw-Lenker auf dem linken Fahrstreifen nicht mehr rechtzeitig, hinter einem anderen Pkw abzubremsen, fuhr diesem auf und kollidierte anschließend noch mit der Mittelschutzplanke. Hierbei wurden beide Fahrer leicht verletzt und kamen ins Klinikum Memmingen. Ihre Fahrzeuge, an denen ein Schaden in Höhe von insgesamt etwa 20.000 Euro entstand, waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Leitplankenschaden wurde auf ca. 500 Euro geschätzt.
Der nächste Unfall, gegen 11.20 Uhr, hatte vier Leichtverletzte und einen Sachschaden von insgesamt etwa 56.000 Euro zur Folge. Auf der BAB A7, in Fahrtrichtung Würzburg, kurz vor dem Autobahnkreuz Memmingen erkannte ein 20-jähriger Pkw-Lenker zu spät, dass sich der Verkehr vor ihm staute. Trotz Vollbremsung gelang es ihm nicht mehr, eine Kollision mit dem Pkw vor ihm zu verhindern. Der Aufprall war so stark, dass noch drei weitere Pkw beschädigt wurden. Von den fünf Fahrzeugen waren vier nicht mehr fahrbereit und mussten von einem Abschleppdienst geborgen werden. Die Feuerwehr Memmingen war mit drei Einsatzfahrzeugen vor Ort und kümmerte sich um die Absicherung der Unfallstelle, das Abbinden von auslaufenden Betriebsstoffen und um die Verkehrslenkung. Der linke Fahrstreifen musste für etwa eineinhalb Stunden gesperrt werden.
Der dritte Auffahrunfall ereignete sich gegen 17.30 Uhr auf der BAB A96 in Fahrtrichtung München, im Baustellenbereich kurz vor dem Autobahnkreuz Memmingen. Bei Stop-and-Go-Verkehr war ein 28-jähriger Pkw-Lenker kurz unaufmerksam und fuhr seinem Vordermann auf, welcher noch gegen einen dritten Pkw geschoben wurde. Es wurden drei Personen leicht verletzt, die allesamt auf eine ärztliche Erstversorgung verzichteten. An den drei Pkw, wovon zwei abgeschleppt werden mussten, entstand insgesamt ein Schaden von ca. 25.000 Euro.
Gegen die jeweiligen Unfallverursacher wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.