Das Oberlandesgericht München hat gestern einen Wissenschaftler der Uni Augsburg wegen Spionage für den russischen Geheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der heute 30-Jährige habe sich «damit abgefunden, dass er für einen russischen Geheimdienst recherchiert» habe, sagte der Vorsitzende Richter. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben.