„bergaufland“: Entscheidungsgremium beschließt künftige Strategie
Das Entscheidungsgremium des Vereins zur Regionalentwicklung im Ostallgäu, „bergaufland“, hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 in Marktoberdorf die ersten Beschlüsse für die künftige Entwicklungsstrategie gefasst. „Ich freue mich sehr, dass wir mit den Beschlüssen im Entscheidungsgremium die wesentlichen Inhalte unserer künftigen Entwicklungsstrategie auf den Weg gebracht haben“, sagt die Vorsitzende des Vereins, Landrätin Maria Rita Zinnecker.
Die Sitzung stand ganz im Zeichen der künftigen Entwicklungsstrategie für das Ostallgäu. Diese dient unter anderem der Bewerbung für das Förderprogramm LEADER 2023 – 2027 beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF). Es wurde eine Empfehlung für die Mitgliederversammlung gefasst, der die Strategie dann zum endgültigen Beschluss vorgelegt wird. „Die Strategie bildet den Rahmen für die künftige Umsetzung von Maßnahmen im Ostallgäu und hat somit auch über LEADER hinaus eine große Bedeutung für den gesamten Landkreis“, sagt Zinnecker.
Als bedeutende Themenbereiche für das Ostallgäu wurden Klimaschutz und -anpassung, Mobilität, Landwirtschaft, Umwelt und Natur, sozialer Zusammenhalt, Wirtschaft, Bildung und Kultur sowie Tourismus identifiziert. Aufbauend auf diesen Themenbereichen wurde über die ersten konkreten priorisierten Projektideen informiert – darunter die Ermittlung des Heiz- und Kühlpotentials von Grundwasser im Ostallgäu zur Berechnung des vorhandenen CO2-Einsparpotenzials, das Modellprojekt Ringbus Schlosspark Süd sowie „Carsharing (Ost-)Allgäu“, „Jung und digital – eine Medienfachberatung für das Ostallgäu“ und „colocal – Dein regionaler Lieferdienst direkt vom Hof zu dir nach Hause“.
Für die künftige Förderperiode von LEADER wurden außerdem das Fördergebiet und die Struktur des Vereins sowie der Rahmen für die Entwicklungs- und Handlungsziele mit den Querschnittsaufgaben vorgestellt, diskutiert und beschlossen. Darüber hinaus wurden Beschlüsse zu einer angepassten Geschäftsordnung sowie zur Zusammensetzung und den Projektauswahlkriterien des Entscheidungsgremiums gefasst.
Wie wichtig es ist, LEADER auch weiterhin als Instrument zur aktiven Weiterentwicklung und Stärkung des Ostallgäus zu nutzen, betonte Dr. Alois Kling, Leiter des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten. „Die vielfältigen, neuen Projektideen zeigen, dass bürgerschaftliches Engagement, das den Kern von LEADER darstellt, im Ostallgäu in hohem Maße vorhanden ist.“
Über LEADER und den bergaufland Ostallgäu e. V.
LEADER ist die Abkürzung des französischen „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“ und wird übersetzt mit „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums“. LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Freistaates Bayern zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Regionalentwicklung. Das Förderprogramm ist ein methodischer Ansatz, der es lokalen Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mit zu gestalten. Dieser Ansatz wird durch sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAGs) umgesetzt.
Die LAG „bergaufland Ostallgäu e. V.“ ist Träger der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und als solcher verantwortlich für deren Umsetzung mit dem Zweck der nachhaltigen Entwicklung der RegionOstallgäu. Die Geschäftsführung des Vereins wird vom Regionalmanagement des Landkreises Ostallgäu übernommen. Beim Regionalmanagement erfolgt die Koordinierung für die Regionalentwicklung im gesamten Landkreis.
Die Abwicklung des Förderprogramms LEADER in der Region erfolgt über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten. Gefördert werden können grundsätzlich Projekte, die den Entwicklungs- und Handlungszielen der LES dienen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen. Weitere Informationen zum bergaufland Ostallgäu e. V. sowie zum Förderprogramm LEADER stehen unter www.bergaufland-ostallgaeu.de zur Verfügung. Bei Fragen steht die Geschäftsstelle unter Telefon: 08342 911-514 /-353 oder per E-Mail unter info@bergaufland-ostallgaeu.de zur Verfügung.