Das bayerische Kabinett hat heute neue Corona-Lockerungen beschlossen. Die Änderungen sollen bereits ab Mittwoch (09.02.2022) gelten.
Zuschauerkapazitäten
Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden weiter vereinheitlicht. Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 %. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 %. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht. Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird dementsprechend von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht. Für Seilbahnen besteht eine Kapazitätsgrenze von 75 %.
Bäder, Thermen & Saunen
Diese Einrichtungen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.
Körpernahe Dienstleistungen
Diese sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
Gastronomie
Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.
Kindertagesbetreuung
Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.