Für die Durchführung unangemeldeter Versammlungen in Form von sogenannten „Spaziergängen“ als Protestform gegen staatliche Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erlässt die Stadt Augsburg für die kommenden Tage eine neue sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung.
Die bisherigen Regelungen werden auf Grundlage einer engen Abstimmung zwischen der Stadt Augsburg und der Polizei, sowie einer intensiven Evaluation des bisherigen Geschehens fortgeführt und um die örtliche Festlegung unangemeldeter Versammlungen auf der Maximilianstraße ergänzt. Diese konkrete räumliche Festlegung wurde auch deswegen getroffen, weil der Blick in andere bayerische Großstädte zeigt, dass ein Verbot unangemeldeter Versammlungen oder eine Verdrängung derselben an den Rand der Innenstadt nicht die gewünschte Wirkung entfaltet, sondern dadurch Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrierenden Vorschub geleistet wird. Weiterhin gilt maßgeblich, dass unangemeldete Versammlungen nicht an Engstellen und Durchgangsstraßen stattfinden dürfen. Abweichungsmöglichkeiten ergeben sich durch Einzelanweisungen der Polizei vor Ort.
Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Stadt bereits eingeleitet
Die Ordnungsbehörde der Stadt Augsburg hat wegen bisher erfolgter Verstöße gegen das Versammlungsgesetz bei den zurückliegenden Versammlungen bereits zahlreiche Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet und wird diese zum Beispiel gegen Personen, die die unangemeldeten Versammlungen zu verantworten haben, führen. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz werden dabei mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro pro Person und Vorfall geahndet.
Versammlungen für Samstag und Montag angezeigt
Für kommenden Samstag und Montag wurden Versammlungen mit Demonstrationszügen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes angezeigt, die nunmehr von Seiten der Stadt Augsburg im Vorfeld der Versammlung rechtlich bzw. während der Versammlung im Rahmen des Vollzugs durch die Polizei wie üblich ordnungsgemäß begleitet werden.
OB Weber: „Unsere Demokratie muss und wird das aushalten“
Oberbürgermeisterin Eva Weber sagt dazu: „Mir ist bewusst, dass viele Menschen in Augsburg durch die unangemeldeten „Spaziergänge“ einer Minderheit irritiert sind. Auch mir, sowohl persönlich, als auch als Oberbürgermeisterin fehlt jedes Verständnis für diese Art des unangemeldeten Protests. Ich finde es erschreckend, wie hier Verharmlosungen stattfinden, wie diejenigen verhöhnt werden, die sich gewissenhaft an die Einschränkungen halten, wie Wissenschaft geleugnet und Fakten verdreht werden und wie versucht wird, Staat und Gesellschaft vorzuführen. Und trotzdem – trotz meiner persönlich anderen Auffassung – gilt auch für die „Spaziergänger“ die Versammlungsfreiheit, die die Stadt und die Polizei als Sicherheitsbehörden umzusetzen haben, solange die Friedlichkeit gewahrt ist. Ich bin überzeugt: Unsere Demokratie muss und wird das aushalten.“
Ordnungsreferent Pintsch: „Grundrechte werden gewahrt, Verstöße geahndet“
Ordnungsreferent Frank Pintsch sagt zu der aktuellen Entwicklung: „Friedlichkeit und die Wahrung der Grundrechte der Versammlungsfreiheit und des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit sind überragende Ziele. Dass heute Versammlungen ordnungsgemäß angezeigt wurden, zeigt, dass das bisherige umsichtige Vorgehen der Stadt und der Polizei auf Grundlage der Verfassung richtig war. Verantwortliche unangemeldeter Versammlungen wurden ermittelt und haben – jetzt und zukünftig – mit empfindlichen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Gerade der Vergleich zu Vorgehensweisen in anderen bayerischen Großstädten zeigt, dass das besonnene, auf den Ausgleich von zentralen Rechtsgütern gerichtete Vorgehen zielführend ist. Grundrechte werden auch in schwierigen Zeiten gewahrt, Verstöße werden rechtsstaatlich geahndet. Ich sehe keine anderen Konzepte in Bayern, bei denen dies effektiver und friedlicher umgesetzt worden wäre.“
Die neue Allgemeinverfügung wird zum 14. Januar 2022, wirksam und ist unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. (Archivbild: Bruder)