Für die Durchführung unangemeldeter Versammlungen in Form von sogenannten „Spaziergängen“ als Protestform gegen staatliche Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, erlässt die Stadt Augsburg eine Allgemeinverfügung. Um bei einem Umfang von mehreren hundert Teilnehmenden die infektionsschutzrechtlichen zwingend notwendigen Standards einzuhalten, gelten für „Corona-Spaziergänge“ im Zeitraum vom 01. bis 03. Januar 2022 verbindlich das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht – soweit das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Die Versammlungsleitungen sind verpflichtet, mit Nachdruck auf die Erfüllung dieser Anordnungen hinzuweisen und stehen in der Rechtspflicht zur Umsetzung.
Die neue Allgemeinverfügung wird zum 01. Januar 2022 wirksam und ist unter anderem auf hier veröffentlicht.