Die aktuelle Mieterschutzverordnung läuft Ende des Jahres aus. Deshalb hat die Staatsregierung eine aktualisierte Neufassung erlassen. Diese tritt ab 1. Januar 2022 in Kraft und gilt vorerst bis Ende 2025. Justizminister Georg Eisenreich: „Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel. Künftig wird sie in 203 Städten und Gemeinden Bayerns gelten.“ Das entspricht einem Anteil von etwa zehn Prozent der insgesamt 2056 bayerischen Gemeinden.
Grundlage für die sogenannte „Gebietskulisse“ ist ein neues, vom Justizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU). Dieses identifiziert im Ergebnis 203 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten. Zuvor waren es noch 162. Während sich die Lage in 27 Gemeinden verbessert hat, wurden 68 neu in die Mieterschutzverordnung aufgenommen. Die Gemeinden, kommunalen Spitzenverbände und Interessensverbände waren zuvor zu einer Aufnahme in die Mieterschutzverordnung angehört worden. Die Gemeinden hatten dabei Gelegenheit, sich zu äußern, um in die Verordnung aufgenommen oder aus dieser herausgenommen zu werden.
Minister Eisenreich: „Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist für mich und die Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Aber auch das Mietrecht kann einen Beitrag leisten.“
Der Justizminister möchte, dass Wuchermieten stärker ins Visier genommen werden. Eisenreich: „Ein besserer Schutz vor wucherischen Mietpreisen ist dringend notwendig. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz. Bei Wuchermieten müssen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen. Wir haben dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die neue Bundesregierung ist aufgefordert, diesen umzusetzen.“
Folgende Gemeinden und Städten sind von der Mietpreisbremse betroffen:
Augsburg, Kempten, Memmingen, Friedberg, Kissing, Mering, Gersthofen, Kleinaitingen, Königsbrunn, Neusäß, Stadtbergen, Lindau, Neu-Ulm, Senden und Sonthofen.