Bereits seit Ende November benötigen alle Mitarbeitenden im
Landratsamt Augsburg zur Ausübung ihrer Tätigkeiten einen 3G-
Nachweis. Ab Mittwoch, 15. Dezember 2021, wird dieser nun auch
für alle Personen erforderlich, die Präsenztermine im Landratsamt
Augsburg oder in einer Außenstelle wahrnehmen möchten. Ge-
impfte und Genesene benötigen einen entsprechenden Nachweis
(digital oder in Papierform) und müssen zusätzlich ein Ausweisdo-
kument vorlegen können. Ungeimpfte müssen entweder das Er-
gebnis eines negativen PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden
durchgeführt wurde oder eines Antigen-Schnelltests, der vor
höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, vorweisen können, um
Zutritt zu erhalten. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht ausreichend. Es
wird darum gebeten, die neue Regelung bei der Vereinbarung von
Terminen zu beachten.