Ein Jahr nach dem Urteil im Prozess um eine an Gülle erstickte Landwirtin hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Ehemann der Frau war im Mai 2020 in Augsburg zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt worden. Die Verteidigung war von einem Unfall ausgegangen und hatte Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ehemann des Opfers vorgeworfen, seine Frau im Herbst 2018 auf dem gemeinsamen Hof in Nordschwaben niedergeschlagen und mit Gülle übergossen zu haben, woran sie erstickte beziehungsweise ertrank.