In Paragraph 26 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist festgelegt, dass Kreisverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit der für sie zuständigen Regierung Erleichterungen von den in der Verordnung vorgegebenen Maßnahmen erlassen können, wenn eine Inzidenz von 50 sieben Tage in Folge nicht überschritten wird und eine sinkende Tendenz vorliegt. Da sich die Sieben-Tage-Inzidenz bereits seit dem 9. Februar 2021 unter dem Grenzwert von 50 befindet, hat das Landratsamt Augsburg am 18. Februar bei der Regierung von Schwaben einen ersten Antrag auf Lockerungen gestellt. Nachdem dieser abgelehnt wurde, hat sich Landrat Martin Sailer am 22. Februar noch einmal direkt an den Regierungspräsidenten Dr. Erwin Lohner gewandt. Er schrieb: „Im Rahmen des Meinungsaustausches mit unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 19. Februar wurden auch mögliche Lockerungen diskutiert und im Gespräch ausdrücklich in Aussicht gestellt. Ich interpretiere die dort getroffenen Aussagen so, dass die Kreisverwaltungsbehörden Lockerungen bei einer Inzidenz von weit unter 100 bzw. 50 und erst recht unter 35, nach Abstimmung mit der zuständigen Regierung, anordnen können.“ Deswegen bat der Landrat den Regierungspräsidenten um dessen Zustimmung, dass der Landkreis Augsburg folgende Lockerungen schrittweise und regional abgestimmt umsetzen dürfe:
– Aufhebung der Maskenpflicht und des Alkoholverbots im öffentlichen Raum
– Zulassung bestimmter Sportaktivitäten in weitläufigen Anlagen (z. B. Reitanlagen, Tennisplätze, Hundesportplätze, Golfanlagen, Modellflugplätze)
– Öffnung kleiner, inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte unter bestimmten Auflagen (z. B. Fiebermessen vor Betreten, Terminvereinbarungen, Schnelltests, maximal ein Kunde pro Geschäft)
– Lockerung der Kontaktbeschränkung auf zwei Haushalte (innen und außen)
Auch dieser Antrag wurde von der Regierung von Schwaben in Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zum völligen Unverständnis des Landrats mit Verweis auf die Ausbreitung von Virusvarianten mit erhöhter Infektiosität vollständig abgelehnt. Zudem seien ja ab 1. März einige Erleichterungen vorgesehen, weshalb derzeit keinen darüberhinausgehenden Lockerungen zugestimmt werde. „Für mich ist es beim besten Willen nicht nachvollziehbar, warum ab der kommenden Woche große Bau- und Gartenmärkte öffnen dürfen, während unter anderem die kleinen Einzelhändler immer weiter um ihre Existenz fürchten müssen“, zeigt sich Sailer verärgert und ergänzt: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass auch wirklich Lockerungen erfolgen, wenn durch ihr Mitmachen und Durchhalten bestimmte Zielmarken erreicht werden.“ Nun bleibe abzuwarten, wie die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab der kommenden Woche in Kraft tritt, formuliert ist. Sollten die angekündigten Lockerungen dann immer noch nicht verhältnismäßig sein, behalte sich der Landrat vor, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.