Ein Skiliftbetreiber im Allgäu ist mit seinem Eilantrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur stundenweisen Vermietung der Anlage gescheitert. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am Freitag mitgeteilt, das gewerbliche Freizeitangebote nach der in Bayern geltenden Verordnung zum Infektionsschutz untersagt sind. Darunter falle auch der Schlepplift in Ostallgäuer Buchenberg.