Der 38 Jahre alte Angeklagte sah seine Frau und seine vier Kinder als sein Eigentum an. Er habe das Recht seine Ehefrau auch zu töten, wenn sie ihm nicht folge, machte er einem Gutachter klar. Zuvor hatte der Mann seine Partnerin in einem Linienbus bei Obergünzburg (Landkreis Ostallgäu) mit elf Messerstichen niedergemetzelt – vor den Augen der anderen Fahrgäste, darunter auch Schüler. Die 27 Jahre alte Frau hatte keine Überlebenschance.
Wegen Mordes wurde der Mann am Dienstag vom Landgericht Kempten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher sprach mehrfach von einer «öffentlichen Hinrichtung der Ehefrau». Er betonte, dass der Afghane sich nach seiner Flucht nach Deutschland – im Gegensatz zu seiner Partnerin – nie richtig integriert habe und bis zum Schluss ein reines Besitzdenken bezüglich seiner Angehörigen gehabt habe (Az. 210 Js 12078/20).
Die Ehefrau und die Kinder wurden regelmäßig mit Schlägen und Tritten malträtiert. Im November 2019 eskalierte die Situation. Es kam damals zu einem Polizeieinsatz. Der tyrannische Ehemann und Vater musste die Wohnung verlassen, er bekam ein Kontaktverbot.
Im vergangenen Sommer verfolgte er dennoch seine Ehefrau und setzte sich in den Bus, mit dem die getrennt lebende 27-Jährige unterwegs war. Als sie aussteigen wollte, fiel ihr Noch-Ehemann über sie her. Der Mann hatte vorher schon angekündigt, aus seiner Frau «Hackfleisch» machen zu wollen.
«Genau das hat er auch gemacht – Hackfleisch», beschrieb der Richter das brutale Geschehen in dem Linienbus. Anwalt Andreas Tönjes, der die Angehörigen des Opfers als Nebenkläger vertrat, sagte ebenfalls, dass der Mann die Ehefrau «wie ein Stück Fleisch behandelt» habe.
Wie eine afghanische Familie in den Augen des Angeklagten zu funktionieren hatte, machte der Richter klar: «Er sieht sich als absoluter Chef der Familie, und die anderen haben zu spuren.» Seine Frau habe er «eher als Objekt seiner Macht» betrachtet.
Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Dies bedeutet, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung in diesem Fall bereits nach 15 Jahren Haft kaum möglich sein wird. Die Richter folgten mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Verteidiger Christopher Harss bewertete die Bluttat lediglich als Körperverletzung mit Todesfolge und plädierte für elf Jahre Gefängnis. Der Vorsitzende Richter machte klar, dass hier nicht im Ansatz von einer tödlichen Körperverletzung gesprochen werden könne. Der Rechtsanwalt kündigte nach dem Urteil dennoch an, dass er einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof stellen werde.