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Landkreis Landsberg: Warnung vor Hasenpest

In mehreren Bayerischen Landkreisen wurde in den vergangenen Monaten bei tot aufgefundenen Hasen immer wieder die sogenannte Tularämie (Hasenpest) nachgewiesen. Im Landkreis Landsberg am Lech wurde bislang nur ein einziger, an Tularämie erkrankter Feldhase gemeldet.
Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vor allem bei wildlebenden Tieren vorkommt. Menschen können sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes, infizieren. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern, Tierärzten und seltener von Landwirten.
Grundsätzlich ist nicht das Landratsamt, sondern immer der Jäger der richtige Ansprechpartner für tot aufgefundene Wildtiere. Bei der Tularämie handelt es sich nicht um eine anzeigepflichtige Tierseuche, entsprechend erfolgt auch keine staatliche Bekämpfung.
Verpackten Kadaver können vom Jäger direkt zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verbracht oder aber über das Veterinäramt eingeschickt werden.
Das Veterinäramt und das Gesundheitsamt Landsberg am Lech empfehlen Vorsichtsmaßnahmen:
In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden. Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuziehen, das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden. Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber nur über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Wildbret von unauffälligen Feldhasen und Wildkaninchen darf nur gut durchgegart verzehrt werden. Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten direkt im Anschluss mit heißem Wasser gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen hierauf hinweisen.
Das Ansteckungsrisiko für den Menschen ist bei Einhaltung entsprechender Vorsichts-maßnahmen sehr gering.