„Beschäftigte müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“
IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte im Kreis Augsburg
Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich
aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-AgrarUmwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte im Kreis Augsburg nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend
benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die
Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das
Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich
genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Michael Jäger. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Landkreis Augsburg über 3.800 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers,
betont Jäger. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist
aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer
erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Schwaben ruft die Reinigungsfirmen in
der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten
nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt
– nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht,
soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss
dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend
behoben werden.
Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur
Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter
informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Jäger. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der
Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern
diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den
Lohnaufschlag verdient.
Foto: IG BAU
Bild-Unterzeile:
Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in
Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen
Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU.