Wie viele Personen dürfen eigentlich zusammen feiern?
Vom 24. Dezember bis einschließlich 26. Dezember darf jeder Haushalt bis zu vier weitere erwachsene Personen einladen (plus deren Kinder wenn sie unter 14 Jahre alt sind). Alle Gäste müssen aus dem engsten Familienkreis stammen (Eltern, Kinder, Enkelkinder). Auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zählen zum engsten Umfeld. Geschwister, deren Kinder und Haushaltsangehörige gehören ebenfalls dazu.
Damit sind an Weihnachten grundsätzlich mehr als nur zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre erlaubt.
Darf ich auch Freunde und Nachbarn einladen?
Über Weihnachten gilt außerhalb des engsten Familienkreises die allgemeine Kontaktbeschränkung von fünf Personen und zwei Haushalten.
Ausgangssperre über die Feiertage
Auch an Weihnachten und den Weihnachtsfeiertagen gilt die Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist dann nur in Ausnahmefällen erlaubt (z.B. medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten).