Wegen Mordes an einem Pflegebedürftigen ist ein Mann am Kemptener Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige sein herzkrankes, fast blindes und gehbehindertes Opfer Mitte März aus Habgier in dessen Kaufbeurer Wohnung gefesselt und geknebelt, ausgeraubt und hilflos zurückgelassen hat. Dabei habe er in Kauf genommen, dass sein Opfer dies nicht überleben würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 210 Js 5527/20)
Der Pflegebedürftige erstickte nach Auffassung des Gerichts erst Stunden nach dem Raub qualvoll an seiner Zahnprothese, die ihm wegen des Knebels in den Rachen gerutscht war.
Der syrische Angeklagte hatte während des Verfahrens bestritten, selbst in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Er stellte sich als Opfer eines Bekannten dar, der den Raub nach Auffassung des Gerichts aus Geldnot geplant hatte. Dieser hatte seine Tatbeteiligung bei der Polizei gestanden, vor Prozessbeginn aber in der Untersuchungshaft Suizid begangen.
Wegen Begünstigung und Hehlerei verurteilte das Gericht zudem einen jüngeren Bruder des Angeklagten zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Er hatte einen Teil der Beute bei sich versteckt.