Ein als Blumenmaler bekannt gewordener Graffiti-Künstler ist am Donnerstag in Augsburg erneut zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Der 33-Jährige erhielt vom Amtsgericht Augsburg eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Sachbeschädigung, nachdem er erneut mehr als 30 Graffitis an fremdes Eigentum gemalt hat. Er hat im Raum Augsburg Hunderte Blumen an Wände und Gegenstände gezeichnet und war dadurch als Schöpfer der sogenannten Augsburgblume überregional bekannt geworden. Wegen der früheren Verurteilungen ist der Angeklagte seit Sommer in Haft. Nach der erneuten Haftstrafe wird er voraussichtlich eineinhalb bis zwei Jahre im Gefängnis bleiben müssen, ehe eine Aussetzung der Reststrafe in Frage kommt.