Die Betreiber der Kemptener Colosseum-Centers sind mit einer ersten Klage gegen die Schließung des Kinos gescheitert. Ihr Eilantrag gegen die Maßnahmen aus dem Infektiosschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. Noch offen ist die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Auch dort hat die Betreiberfamilie, die auch ein Restaurant betreibt, Klage eingereicht.