Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen in Augsburg gelten die bundes- und bayernweit angekündigten Maßnahmen im Stadtgebiet Augsburg bereits ab Freitag, 30. Oktober, 21 Uhr!
- Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes sollen auf ein absolutes Minimum beschränkt werden
- Treffen in der Öffentlichkeit sollen nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes statt finden (max. 10 Personen)
- Übernachtungen dürfen nur für notwendige, nicht touristische Zwecke angeboten werden (Verbot von touristischen Übernachtungsangeboten)
- Schließung von Gastronomiebetrieben (Ausnahme Liefer- und Abholservice sowie Betriebskantinen)
- Schließung von Dienstleistungsbetrieben für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Ähnliche (Ausnahme Friseursalons)
- Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios
- Profisport-Veranstaltungen finden nur ohne Zuschauer statt
- Groß- und Einzelhandel bleiben weiter geöffnet
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes gibt es zudem drei Sonderregelungen in Augsburg, die ebenfalls ab Freitag, 30. Oktober, 21 Uhr, in Kraft treten:
- Erweiterte Maskenpflicht im Stadtgebiet (Innenstadt-Bereich, Spielplätze, Hauptverkehrsachsen, beidseitig Lech und Wertach)
- Alkohol-Konsum-Verbot von 21 bis 6 Uhr im gesamten öffentlichen Raum
- Einzelhandelsbetriebe und öffentliche Einrichtungen: Pflicht von Desinfektionsmittelspendern am Eingang