Lockdown 2.0 Beschränkungen
- Schließung von Gastronomiebetrieben (Ausnahme Liefer- und Abholservice)
- Schließung von Dienstleistungsbetrieben für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Ähnliche (Ausnahme Friseursalons)
- Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios
- Einschränkung von privaten Treffen und Besuchen von Verwandten
- Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt
- Reisen nur in Ausnahmefällen
- Verbot von touristischen Übernachtungsangeboten
- Auflagen für Einzelhandel und Supermärkte (ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche)
Die zweite Welle soll mit diesen Einschränkungen abgemildert werden.