Erstmals haben der Landkreis Lindau sowie die Stadt Kaufbeuren heute die Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Diese Zahl gilt bundesweit als Warnwert und die Landratsämter sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen möglichst wieder einzudämmen.
Konkret bedeutet dies ab heute Nacht 0 Uhr:
Es besteht eine Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.
Ebenso besteht eine Maskenpflicht für alle Schüler der weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Unterricht, bei Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, Kinos und Theatern auch am Platz.
In der Gastronomie besteht ein Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen und allen anderen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf den vom Landratsamt festlegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen darf in dieser Zeit auch kein Alkohol konsumiert werden.
Private Feiern und Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Geburtstage, Beerdigungen, Vereins- und Parteisitzungen und ähnliches werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Treffen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden.