In der Zeit vom 14. Oktober bis 15. Oktober 2020 beteiligte sich das PP Schwaben Süd/West an der länderübergreifenden Schwerverkehrskontrollaktion „Truck & Bus“.
Die Unfallzahlen mit der Beteiligung von Lkw stagnieren seit Jahren mit leichten Schwankungen auf einem gleichbleibenden Niveau. 2019 registrierte das PP SWS 1.283 Lkw-Unfälle. 934 dieser Unfälle wurden von den Lkw-Fahrern selbst verursacht.
Nebst den alltäglichen Schwerverkehrskontrollen führte die Polizei während der Schwerpunktaktion „Truck & Bus“ bayernweit Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch. Auch die Verkehrsdienststellen des PP Schwaben Süd/West beteiligten sich in Form von stationären und mobilen Verkehrskontrollen. Die speziell geschulten Beamten der Verkehrspolizeiinspektionen und -stationen nahmen die Lkw und Busse hierbei ganz genau unter die Lupe. Hauptaugenmerk lag hier auf der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, der Einhaltung der Ladungsvorschriften und der technischen Beschaffenheit der Fahrzeuge.
Insgesamt überprüften die Beamten während der Schwerpunktaktion rund 200 Fahrzeuge die dem gewerblichen Güter- oder Personenverkehr zuzuordnen sind. Vier Lkw-Fahrern musste die Weiterfahrt unterbunden werden, weil sie zu lange am Steuer saßen, ihre vorgeschriebenen Pausen nicht einhielten oder die Beamten technische Mängel am Fahrzeug fanden.
Großkontrolle an der Rastanlage Leipheim
An der RA Leipheim bei Günzburg wurde federführend durch die VPI Neu-Ulm und die APS Günzburg eine Großkontrolle durchgeführt. Dabei waren 22 Beamte der umliegenden Polizeidienststellen im Einsatz. Auch Kräfte von Zoll, BAG (Bundesamt für Güterfernverkehr) und zwei Mitarbeiter des LRA Günzburg waren beteiligt. Ein Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung von Schwaben unterstützte ebenfalls.
Allein hier wurden zwischen 14:30 Uhr und 19:00 Uhr 76 Fahrzeuge überprüft. Es wurden 14 Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, einem Fahrer untersagten die Kontrolleure deshalb die Weiterfahrt.
Unter anderem hatte ein 44-jähriger Bulgare seine Tagesruhezeit unterschritten und seine Fahrtaufzeichnungen falsch geführt. Der Fahrzeugführer musste für die Ordnungswidrigkeit eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen. Gegen den Firmenverantwortlichen wird eine separate Halteranzeige erstattet. Drei Fahrzeuge hatten technische Mängel. Insgesamt wurden 20 Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei der Überprüfung von Reisebussen wurde gegen vier Personen Strafverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines 45-jährigen mazedonischen Fahrgastes wurde festgestellt, dass dieser die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland um über 270 Tage überschritten hatte. Im Rahmen des Kurzaufenthaltsrechts hätte der Mann sich im Inland nur maximal 90 Tage aufhalten dürfen. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich angeordnet.
Bei einem 26-jährigen pakistanischen Fahrgast wurde festgestellt, dass dieser sich im Rahmen seiner bestehenden Duldung widerrechtlich außerhalb des räumlichen Beschränkungsbereiches aufgehalten hatte. Des Weiteren hatte er gegen seine Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung verstoßen.
Bei einem 35-jährigen kroatischen Fahrgast wurde mit Unterstützung eines Diensthundeführers der Operativen Ergänzungsdienste (OED) eine geringe Menge Haschisch aufgefunden. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet sowie eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben.
Kontrolle der APS Memmingen an der BAB 96 bei Holzgünz
Im Rahmen der bundesweiten Kontrollaktion kontrollierte die APS Memmingen am Mittwoch 14 Lkw und Fahrzeuggespanne am Parkplatz Burgacker Nord in Fahrtrichtung Lindau.
Hierbei stellten die Beamten mehrere Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht fest. So wurde im Einzelnen die gesetzlich vorgegebenen Lenkzeiten überschritten, kein so genannter „Unternehmerdownload“ am Kontrollgerät durchgeführt oder es unterblieb die Unternehmeranmeldung. Es wurden insgesamt circa 2.000 Euro in Form von Sicherheitsleistungen vor Ort einbehalten. Bei der Kontrolle eines mit ätzenden und umweltgefährdenden Stoffen beladenen Lastzuges stellten die Beamten einen erheblich beschädigten Reifen fest. Der Fahrer konnte nach Reifenwechsel vor Ort seine Fahrt fortsetzen. Eine Bußgeldanzeige erwartet zudem den Fahrer eines Pkw-Gespanns, da aufgrund der Ladungsverteilung im gezogenen Anhänger die zulässige Stützlast massiv überschritten wurde.