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Region: Neuer Rahmenhygieneplan für Kindertagesbetreuung

Gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einen neuen Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung erarbeitet, der am 15. März 2021 in Kraft tritt. Auf Empfehlung der beratenden Ärzteschaft dürfen Kinder mit leichten Erkältungssymptomen die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nur noch mit einem negativen Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test) besuchen (Ausnahme: allergische Ursachen für Schnupfen oder Husten). Diese neue Regelung vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Mutationen dient dem Schutz der Beschäftigten, der Kinder und deren Eltern.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner betont: „Wir setzen unseren eingeschlagenen Weg der Umsicht und Vorsicht fort. Unser wichtigstes Ziel bleibt, das Angebot der Kindertagesbetreuung verlässlich aufrecht erhalten zu können. Denn Kinder haben ein Recht auf Bildung und Eltern müssen ihrer Berufstätigkeit nachgehen können. Durch die zunehmende Ausbreitung der Virus-Mutation und der damit verbundenen steigenden Inzidenzen haben wir aber eine neue Situation, die uns Sorge bereitet. Kleine Kinder durchlaufen in ihrer Entwicklung zahlreiche leichte Infektionen mit Symptomen, die sich in der aktuellen Pandemie leider nicht auf den ersten Blick von einer Corona-Infektion unterscheiden lassen. Mit dem neuen Rahmenhygieneplan folgen wir dem Rat der Haus- und Kinderärzte, denen ich für ihre Unterstützung ausdrücklich danken will. Mir ist bewusst, dass für die Eltern mit zusätzlichen Testungen ein Mehraufwand verbunden ist. Die neue Regelung dient dem Schutz von Beschäftigen, Eltern und deren Kindern. Tests und das Impfangebot an unsere Beschäftigten sind der Schlüssel für eine sichere Kinderbetreuung. Zudem waren in den letzten Monaten durch unseren vorsichtigen Kurs nur sehr wenige Kindertageseinrichtungen von pandemiebedingten Schließungen betroffen.“

Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, ergänzt: „Das frühe Aufspüren von Neuinfektionen durch Tests ist gerade mit Blick auf ansteckendere Virus-Mutationen essentiell, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Das gilt natürlich auch für Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Daher ist der neue Rahmenhygieneplan ein richtiger Schritt und gibt den Eltern und ihren Kindern sowie den Erzieherinnen und Erziehern ein Stück weit mehr Sicherheit.“

Dr. Dominik A. Ewald, Vorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Bayerns appelliert an Eltern, Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtungen und die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: „Wir müssen die Pandemie stoppen, denn Kinder und Jugendliche müssen endlich wieder zusammenkommen können. Kinder brauchen dringend den Kontakt zu anderen Kindern, um sich gesund entwickeln zu können. Dies kann uns aber nur gelingen, wenn wir jedes Kind schon bei den leichtesten Infektionszeichen testen. Sei es indem wir Antigen-Schnellteste durchführen oder einen Rachenabstrich bzw. Rachenspülwasser (= Gurgeltest) zur PCR einschicken. Die hohe Infektiosität der neuen Virusmutationen lässt uns keine andere Wahl. Wir schützen damit andere Familienangehörige, andere Familien und die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen.“

Kranke Kinder, zum Beispiel mit Fieber und Durchfall, dürfen, wie sonst auch, die Kindertagesbetreuung nicht besuchen. Für die Wiederzulassung nach Gesundung ist künftig ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test) erforderlich. Ein Antigen-Selbsttest (Laientest) ist in keinem Fall, also weder bei leichten, noch bei schweren Symptomen, für eine Wiederzulassung ausreichend. Die Regelungen gelten auch für Beschäftigte.

Der Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten ist in der ab 15. März gültigen Fassung abrufbar unter: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/rahmenhygieneplan.pdf