Beim Absenken des Schwarzenberger Weihers wurden naturschutzfachlich wertvolle Flächen mit Schlamm überschwemmt. Der Vorfall beschäftigt jetzt das Landratsamt – und die Staatsanwaltschaft.
Im Zuge einer geplanten und angemeldeten Absenkung des Schwarzenberger Weihers in Oy-Mittelberg kam es unter anderem auf einer nachgelagerten, besonders schützenswerten Streuwiese zur Ablagerung von stellenweise bis zu 40 Zentimeter Schlamm (Feinsedimente).
Das beantragte Ablassen und Abfischen von Weihern und die darauffolgende Winterung des Gewässers dient der Reduktion der Nährstoffbelastung in den Gewässern und ist im Sinne einer guten Teichwirtschaft regelmäßig alle etwa vier bis sechs Jahre notwendig, um der Bildung von Faulschlamm am Gewässergrund entgegenzuwirken.
Jedes Ablassen birgt aber auch die Gefahr des Schlammaustrags in nachfolgende Gewässer, weshalb das Landratsamt die erforderliche Genehmigung vorbehaltlich der Einhaltung zahlreicher Auflagen erteilte. So heißt es in dem Bescheid vom Herbst 2023 unter anderem: „Während des Abstauvorgangs ist auf äußerste Sorgfalt zu achten. Beim Entleeren des Weihers dürfen dem nachfolgenden Gewässer weder schädliche Mengen Schlamm bzw. Feinteile noch ein schädlicher Wasserschwall zufließen. Die Unversehrtheit des Gewässers ist zu gewährleisten.“ Dazu, so die Behörde in ihrem Schreiben weiter, seien geeignete Maßnahmen zu treffen. So sei etwa der Schlammaustrag zu minimieren, indem einige Bretter im sogenannten Mönch, der Ablaufvorrichtung des Weihers, belassen werden und Schlamm und schlammhaltiges Wasser gewässerunschädlich entnommen und fachgerecht entsorgt werden. Weiter ordnete die Behörde das Wiederanstauen des Weihers bis zum Beginn der Amphibienlaich- und Vogelbrutzeit an. Beides beginnt etwa im März eines jeden Jahres.
Weil im Zuge einer Ortsbegehung durch das Wasserwirtschaftsamt Mitte Januar 2024 Feinsedimente in der Rottach festgestellt wurden und kein Wiederaufstau erfolgt war, informierte das Wasserwirtschaftsamt das Landratsamt. Aufgrund der winterlichen Verhältnisse waren Ablagerungen auf den angrenzenden Flächen zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Das Landratsamt – Fachstelle Wasserrecht – forderte umgehend die Einhaltung der Auflagen, insbesondere auch das Wiederaufstauen des Schwarzenberger Weihers ein.
Das ganze Ausmaß des Sedimentaustrages aus dem Schwarzenberger Weiher in die nachgelagerte Rottach und die umliegenden Flächen wurden dem Wasserwirtschaftsamt und den zuständigen Fachstellen im Landratsamt bei zwei weiteren Begehungen Anfang Februar bekannt: Nach der Schneeschmelze wurde sichtbar, dass der Gewässerbereich der Rottach auf einer Strecke von mehreren hundert Metern stark verschlammt ist. Statt der kiesigen Sohle wurden Ablagerung mit einer Dicke von bis zu 30 Zentimetern festgestellt. Auch die Uferbereiche der Rottach, welche sich im FFH-Gebiet befinden und Lebensraum streng geschützter Arten (Rote-Liste-Arten) sind, sind auf einer Fläche von schätzungsweise rund 5.000 Quadratmetern mit Sedimenten überdeckt.
Derzeit geht das Landratsamt infolge des Sedimentaustrags von einer massiven Veränderung des FFH-Gebiets und verschiedener Lebensraumtypen aus.
Unklar ist bislang die Ursache für den Schlammaustrag. Weil hierbei auch mögliche Straftatbestände im Raum stehen, wurde die Staatsanwaltschaft in Kempten über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. Auch erste Gespräche zum weiteren Vorgehen fanden mit den Pächtern des Weihers bereits statt. (Bild: Justin Martin)