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Augsburg: FDP fordert Klärung zu Dauerkundgebungen

Die FDP fordert die Stadt Augsburg auf, Rechtsklarheit darüber zu schaffen, ob Dauerkundgebungen wie das Klima-Camp eine vom Grundgesetz geschützte öffentliche Versammlung darstellen.

„Die Niederlage der Stadt Augsburg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat allen deutlich gemacht, dass es dringend eine klare rechtliche Bewertung braucht, ob Dauerkundgebungen wie das Klima-Camp dauerhaft vom Versammlungsrecht geschützt sind oder nicht“, macht der FDP-Kreisvorsitzende Ralf Neugschwender deutlich. Er ergänzt: „Uns geht es dabei explizit nicht um die Ziele, die die Aktivistinnen und Aktivisten des Camps verfolgen, sondern darum grundsätzlich zu klären, wie mit solchen Dauer-Demonstrationen im öffentlichen Raum umzugehen ist.“

Neugschwender kritisiert in diesem Zusammenhang die Grünen: „Das Gerichtsurteil ist weder als guter Tag noch als schlechter Tag für die Klimaschutzbewegung zu bewerten, sondern schlicht ein Urteilsspruch über einen ergangenen Bescheid der Stadt.“ Dieser städtische Räumungsbescheid vom 10. Juli 2020 war rechtswidrig. So ist bestätigt worden, dass das Camp in den ersten zehn Tagen seines Bestehens als Demonstration anzusehen war.

Alexander Meyer, Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt kritisiert das Vorgehen der Stadt Augsburg: „Monatelang wurde auf dem rechtwidrigen Bescheid beharrt, weil grundsätzlich geklärt werden solle, ob Dauerkundgebungen über Jahre hinaus möglich sind. Mit einem Bescheid, der nur einen Zeitraum von zehn Tagen betrifft, war das aber gar nicht möglich“.

Um die Frage der Dauerkundgebung überhaupt zum Gegenstand des Gerichtsverfahrens zu machen, hätte die Stadt einen zweiten Bescheid erlassen müssen, der einen längeren Zeitraum umfasst. So wäre die Frage der Dauerkundgebung überhaupt erst entscheidungsrelevant geworden, erklärt Meyer.

Meyer nimmt dabei den städtischen Ordnungsreferenten Pintsch in Schutz: „Vermutlich wusste Frank Pintsch als Jurist das auch“. Daher, so Meyer, sei auch zu klären, ob die schwarz-grüne Spitze der Stadtregierung aus Gründen des Koalitionsfriedens den Erlass eine zweiten Bescheides unterlassen hat und den Referenten sehenden Auges in die Niederlage vor Gericht laufen ließ.