Start Nachrichten Augsburg/Aichach: Durchsuchungsmaßnahmen des polizeilichen Staatsschutzes

Augsburg/Aichach: Durchsuchungsmaßnahmen des polizeilichen Staatsschutzes

Das Kommissariat Operativer Staatsschutz der KPI (Z) Schwaben Nord durchsuchte am Freitag, 11.06.2021, mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei mehrere Anwesen im Stadtbereich Aichach sowie eines in der Stadt Augsburg. Grund der Durchsuchungsmaßnahmen ist ein bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München anhängiges Ermittlungsverfahren gegen bislang sechs Beschuldigte wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetzes (VereinsG). Anlass der Ermittlungen waren entsprechende Erkenntnisse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit der KPI (Z) Schwaben Nord.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um fünf türkische Staatsbürger aus dem Raum Aichach im Alter zwischen 25 und 31 Jahren sowie um einen 34-jährigen deutschen Staatsbürger aus Augsburg. Den Personen wird vorgeworfen, die seit dem Jahr 2003 mit einem Betätigungsverbot belegte ausländische, islamistische Organisation „Hizb ut-Tahrir“ (HuT) trotz des geltenden Betätigungsverbots fortzuführen und weiter auszubauen. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, neue Mitglieder für die HuT zu rekrutieren, um diesen die Ziele der HuT zu vermitteln, die Strukturen für die HuT zu festigen sowie die Organisation finanziell zu unterstützen.
Die Aktivitäten der Organisation HuT zielen konkret darauf ab, den Islam als geistiges System zu installieren, um in letzter Konsequenz ein Kalifat zu errichten. Als Grundlage und Maßstab staatlichen Handelns im Kalifat soll die Einführung der Scharia verbindlich durchgesetzt werden.
Bei dem Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen 31-jährigen türkischen Asylbewerber. Den bisherigen Ermittlungen zufolge ist der Mann ein führendes Mitglied der HuT in der Türkei. Bereits seit seiner Einreise in das Bundesgebiet im Jahr 2018 ist er durch seine Aktivitäten im Fokus des polizeilichen Staatsschutzes.
Die Durchsuchungen fanden in vier Privatwohnungen, einer Asylbewerberunterkunft sowie einem Anwesen, das zur Durchführung von geheimen Treffen der Gruppierung
angemietet worden ist, statt. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Datenträger, aufgefunden und sichergestellt werden.
Weiterführende Angaben können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.
Hintergrundinformationen zur ZET
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet.
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
• Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die ZET abgegeben werden,
• Bearbeitung von besonderen Staatsschutzdelikten (§§ 89a, 89b, 91, 109h StGB), z.B. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung sowie
• Bearbeitung von Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt.
Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Straftaten.
Ferner sind bei der ZET der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz und der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt.