Start Nachrichten Region: Regierung von Schwaben erlässt Beurteilung im Raumordnungsverfahren für Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Region: Regierung von Schwaben erlässt Beurteilung im Raumordnungsverfahren für Bahnprojekt Ulm-Augsburg

Die Regierung von Schwaben hat mit der landesplanerischen Beurteilung vom 29. Mai 2024 das Raumordnungsverfahren für das Bahnprojekt Ulm – Augsburg abgeschlossen ( Raumordnungsverfahren Bahnprojekt ABS/NBS Ulm-Augsburg – Regierung von Schwaben (bayern.de) ). Regierungspräsidentin Barbara Schretter freut sich über den Abschluss des Verfahrens: „Mit dem Neubau wird der Weg mit der Bahn von Stuttgart über Ulm und Augsburg nach München eine echte Alternative zum Fernverkehr auf der A8 sein und viele Orte in Schwaben anbinden. Im Raumordnungsverfahren haben wir uns intensiv mit den Belangen der Bürger, der Kommunen und der Verbände befasst und sind zu einem guten Ergebnis gekommen. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahren durch die Regierung von Schwaben ist nun der Bund an der Reihe, vor allem die DB InfraGO AG, die die Detailplanung für das Projekt voranzutreiben hat.“
Das Projekt der DB InfraGO AG hat die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der bisher zweigleisigen Bahnstrecke für den Personen- und Güterverkehr zum Gegenstand. Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans 2030 zielt das Bahnprojekt u.a. auf eine durchgehende Viergleisigkeit, auf eine Verkürzung der Reisezeit auf 26 Minuten für den Fernverkehr sowie auf eine Zielfahrzeit von 40 Minuten mit Halt in Günzburg ab.
Dazu hat die DB InfraGO AG sieben alternative Trassen entwickelt. Sie führen durch Teile der kreisfreien Stadt Augsburg sowie durch zahlreiche Städte, Märkte und Gemeinden in den Landkreisen Augsburg, Günzburg und Neu-Ulm.
In der landesplanerischen Beurteilung hat die Regierung von Schwaben ca. 150 Stellungnahmen öffentlicher und sonstiger Stellen sowie von Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgergruppen ausgewertet und eingearbeitet, soweit sie überörtlich raumbedeutsame Aspekte beinhalten. Die auch für die Bürgerinnen und Bürger in der Region überaus große Bedeutung dieses Verfahrens kommt in den Stellungnahmen mit rund 1300 Unterschriften zum Ausdruck. Nicht thematisiert werden in der landesplanerischen Beurteilung fachliche und technische Detailfragen, Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Eigentumsverhältnisse, der Flächenverfügbarkeit und Entschädigungsfragen. Diese sind Gegenstand eines oder mehrerer nachfolgender Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes.

Raumordnungsverfahren haben die grundsätzliche Frage zum Inhalt, ob das Vorhaben unter überörtlich raumbedeutsamen Aspekten mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Belange des Umweltschutzes in Einklang steht und ob ihm andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen entgegenstehen. Es dient der landesplanerischen Vorabklärung durch Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange der Raumordnung. Zweck dieses Verfahrens ist damit letztlich die Vorabklärung, welche Trassenvarianten unter den Gesichtspunkten der Raumordnung überhaupt in Betracht zu ziehen sind und bei denen daher eine aufwendige Detailplanung in Frage kommt. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat behördeninterne Wirkung und ist bei Abwägungsentscheidungen als öffentlicher Belang zu berücksichtigen.
In der vorliegenden landesplanerischen Beurteilung stellt die Regierung von Schwaben fest, dass die Trassenvarianten Violett (Durchfahrung und Umfahrung Burlafingen), die Trassenvarianten Orange (Enge Bündelung A 8 und Tiefbahnhof Zusamtal) sowie die Trassenvariante Türkis bei Berücksichtigung von Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen und damit realisierbar sind. Der umfangreiche Katalog an Maßgaben betrifft u.a. den Immissionsschutz für Siedlungsgebiete, den Schutz bestehender Trinkwassergewinnungsanlagen, die Erhaltung eines funktionsfähigen land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes sowie den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Auch muss die DB Infra-GO AG bei den Detailplanungen Möglichkeiten für die Einrichtung zusätzlicher Haltepunkte offenhalten.
Die Trassenvarianten Blau-Grün und Orange Tunnel Mindeltal entsprechen hingegen nicht den Erfordernissen der Raumordnung, sodass diese nicht mehr weiterverfolgt werden können. Die Variante Blau-Grün würde im Landkreis Günzburg zwei für die künftige ortsnahe Trinkwasserversorgung wichtige Grundwasservorkommen queren. Die dadurch ausgelösten negativen Auswirkungen auf die Grundwasservorkommen und die Wasserbeschaffenheit können nicht durch Maßgaben verhindert werden. Bei Verwirklichung der Trassenvariante Orange Tunnel Mindeltal wäre das Hochwasserschutzprojekt Mindeltal bei Burgau nicht mehr möglich.
Nunmehr kann die DB InfraGO AG entscheiden, für welche der landesplanerisch positiv beurteilten Trassenvarianten sie die Detailplanungen ausarbeiten wird. Dabei hat sie auch die Möglichkeit, einzelne Trassenabschnitte als sogenannte Kombinationslösung miteinander zu verknüpfen
Gegen die landesplanerische Beurteilung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Sie ist damit unanfechtbar