Kaubeuren
Wichtiger Hinweis zum freien E-Auto-Parken

Seit Dienstag, 01. April 2025, gilt in Bayern die allgemeine Regelung, dass Elektro-Autos mit einem E-Kennzeichen auf bis zu drei Stunden von Parkgebühren im öffentlichen Raum (diese Regelung gilt nicht für privatrechtlich betriebene Parkplätze) befreit sind.
Wegen vermehrter Anfragen, die aufgrund von Unklarheiten zu dieser Regelung an die Verkehrsüberwachung der Stadt herangetragen wurden, möchte die Stadt Kaufbeuren über folgendes Informieren:
In Verbindung mit der neuen Regelung gilt für Elektro-Autos mit E-Kennzeichen, dass diese nur dort von den Parkgebühren befreit sind, in der es keine Parkzeit-Begrenzung gibt, die unter den maximalen drei Stunden liegt.
Deshalb weist die Stadt darauf hin, dass die Höchstparkdauer von 75 Minuten im Altstadtgebiet und von zwei Stunden am alten Friedhof auch nicht von E-Autos überschritten werden darf. Kommt es zu einer Überschreitung dieser Parkzeit, wird ein Verwarngeld von bis zu 40 Euro ausgesprochen.
Die Stadt bittet daher alle Halter eines E-Autos, in jedem Fall auf die Angaben der Höchstparkdauer vor Ort zu achten.