Die deutschen Kultusminister haben sich einstimmig darauf geeinigt, die schriftlichen Abschlussprüfungen zu den geplanten Terminen stattfinden zu lassen. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen statt finden, sofern der gesundheitliche Schutz gewährleistet ist. Eine Absage von Prüfungen sei nicht notwendig. Der Beschluss gilt für alle Prüfungen, auch Realschulen und Berufsschulen.