Aichach
Landratsamt erlässt Katzenschutzverordnung

Wo freilebende Katzen in hoher Anzahl auftreten und sich unkontrolliert vermehren, sind sie oft Krankheiten, Verletzungen, Unterernährung oder erhöhter Welpensterblichkeit und damit erheblichem Leid ausgesetzt. Um die Situation in den Bereichen zu verbessern, in denen besonders viele freilaufende Katzen gezählt wurden, hat das Landratsamt Aichach-Friedberg in fünf Gemeinden den Erlass einer Katzenschutzverordnung angestoßen. Der Stadtrat von Aichach sowie die Gemeinderäte von Dasing und Sielenbach haben diesem Vorgehen zugestimmt, die Gemeinderäte in Affing und Aindling haben sich dagegen ausgesprochen. In Aichach und Dasing waren zunächst nur einzelne Ortsteile für eine Verordnung vorgesehen, die dortigen Gremien beschlossen jedoch, jeweils das gesamte Stadt- bzw. Gemeindegebiet mit einzubeziehen.
Das Landratsamt erlässt die Katzenschutzverordnung nun für die gesamten Gemeindegebiete von Aichach, Dasing und Sielenbach. Aindling und Affing bleiben zunächst außen vor. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Erlass in Kraft. Somit haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter die Möglichkeit, sich auf die Neuregelungen einzustellen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen. In den drei zustimmenden Kommunen wird dann, gemeinsam mit der Tierschutzorganisation Attis, mit den Schutzmaßnahmen begonnen. Katzen dürfen dort dann nur noch freien Auslauf haben, wenn sie zuvor fortpflanzungsunfähig gemacht, also kastriert wurden sowie mittels Ohrtätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und registriert, beispielsweise bei Tasso e. V. oder Findefix. Die Kosten für Kennzeichnung, Registrierung und ggf. Kastration freilaufender Katzen tragen die Katzenhalter selbst.
Die Erfahrungen in diesen drei Gemeinden werden ausgewertet, zugleich die Situation in Affing und Aindling weiter beobachtet. Das Landratsamt behält sich ausdrücklich vor, künftig auch für die Gemeinden Aindling und Affing eine Verordnung zu erlassen, wenn die dortige Situation dies erfordert und die Erfahrungswerte der nun teilnehmenden Gemeinden dies stützen. Im Bedarfsfall kommen auch Einzelanordnungen gegen einzelne Halter mit einer Vielzahl freilaufender Katzen in Frage.