Memmingen
Kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge

Ab dem 1. April 2025 mit Parkscheibe auf öffentlichen Parkplätzen – Parkkonditionen beachten
Auch in Memmingen gilt ab 1. April 2025 kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen. Für bis zu drei Stunden dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge – reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge – deren Kennzeichen mit einem ‚E‘ endet dann kostenfrei parken.
Voraussetzung ist das sichtbare Auslegen einer auf die Ankunftszeit eingestellten Parkscheibe. Auch ist das kostenfreie Parken nur auf öffentlichen Parkplätzen möglich. Nicht gültig ist die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge bei Privatparkplätzen. Diese sind daran zu erkennen, das sich beispielsweise erst nach Ziehen eines Tickets eine Schranke öffnet, wie in den Parkhäusern. Aber auch Parkplätze bei Supermärkten sind nicht öffentlich und nur für die Dauer des Einkaufs kostenlos. Ein Blick auf den Aushang der Parkkonditionen kann vor bösen Überraschungen schützen.
Zudem muss unbedingt die zulässige Höchstparkdauer beachtet werden. Diese kann unter drei Stunden liegen und wird durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt. Sprich, wenn auf einem öffentlichen Parkplatz das Parken für zwei Stunden erlaubt ist, kann auch ein E-Fahrzeug hier nur für zwei Stunden kostenfrei abgestellt werden. Eine entsprechende Kennzeichnung wird an den Parkautomaten der Stadt Memmingen angebracht.