Start Nachrichten Unterallgäu: Menschen mit Behinderung sollen bald noch mehr mitreden können

Unterallgäu: Menschen mit Behinderung sollen bald noch mehr mitreden können

Um die Interessen von Menschen mit Behinderung noch mehr zu vertreten und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken, sollte im Unterallgäu bereits im vergangenen Jahr ein Inklusionsbeirat ins Leben gerufen werden. Die Wahl des Gremiums konnte aufgrund der Corona-Pandemie aber nicht stattfinden – und ist immer noch nicht möglich. Damit der neue Beirat trotzdem bald seine Arbeit aufnehmen kann, hat sich der Kreisausschuss des Unterallgäuer Kreistags jetzt dafür ausgesprochen, dass der Beirat ohne Wahl gegründet wird. Damit könnte dieser im Sommer seine Arbeit aufnehmen. Landrat Alex Eder freute sich, dass das Vorhaben nun vorankommt.
Die neuen Pläne stellte Monika Reichardt von der Koordinationsstelle Inklusion am Landratsamt vor. Sie wurden von der Koordinationsstelle in Zusammenarbeit mit einer Projektgruppe aus Betroffenen, dem kommunalen Behindertenbeauftragten und Vertretern der Träger der offenen Behindertenarbeit erarbeitet, nachdem die geplante Urnenwahl mit Stimmzettelabgabe im Landratsamt nicht stattfinden konnte und eine Briefwahl als coronakonforme Alternative ebenfalls nicht möglich war. Denn laut Reichardt gibt es kein Wählerverzeichnis mit den wahlberechtigten Personen.
Vorgesehen ist nun, dass die Mitglieder des Inklusionsbeirats in der ersten Wahlperiode nicht gewählt, sondern vom Ausschuss für Personal und Soziales bestellt werden. Hierfür muss ein Expertengremium zunächst eine Vorschlagsliste mit 14 Kandidaten erstellen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass unterschiedliche Behinderungen oder verschiedene Altersgruppen vertreten sind. „Der Inklusionsbeirat soll möglichst vielseitig sein“, sagte Reichardt. Gewählt werden sieben Beiratsmitglieder und sieben Stellvertreter aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus soll der Inklusionsbeirat aus drei Vertretern der offenen Behindertenarbeit sowie aus dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Ralph Czeschner bestehen. Diese Beiratsmitglieder stehen bereits fest.
Kandidieren kann, wer schwerbehindert beziehungswiese der gesetzliche Vertreter eines Schwerbehinderten ist. Außerdem muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Hauptwohnsitz im Unterallgäu haben. Für das Amt bewerben kann man sich laut Reichardt ab 22. März beim Landratsamt. Läuft alles nach Plan, könnte der Inklusionsbeirat dann im Juli bestellt werden und seine Arbeit aufnehmen. Zunächst muss der Kreistag allerdings noch zustimmen und eine Satzung mit dem geänderten Prozedere beschließen.
Dass das Gremium ohne Wahl bestellt wird, ist laut Reichardt nur für die erste Amtsperiode vorgesehen. „Hier ist nichts in Stein gemeißelt.“ So soll der Inklusionsbeirat, in Abstimmung mit der Kreisverwaltung, vor der nächsten Wahlperiode in fünf Jahren selbst über das weitere Vorgehen entscheiden und festlegen, ob dann eine Wahl stattfinden soll.
Der neue Inklusionsbeirat soll eng mit der Koordinationsstelle Inklusion zusammenarbeiten und dem Kreistag sowie dem Landratsamt als sachverständiges Gremium zur Seite stehen. Dabei soll er beraten und die Umsetzung des kommunalen Aktionsplans sowie gegebenenfalls dessen Fortschreibung begleiten. Bei der Gründung des Inklusionsbeirats handelt es sich auch selbst um eine Maßnahme aus dem kommunalen Aktionsplan.