Mit Blick auf die angekündigten Proteste von Landwirten haben der Landkreis Unterallgäu und die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
1. Die Not- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten und ggf. auf Anweisung der Polizeibeamten frei zu räumen. Hierfür ist stets eine Fahrspur freizuhalten.
2. Das Mitführen von angehängten oder angebauten Fahrzeugteilen (z.B. abnehmbarer Frontlader) an landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen ist bei der Teilnahme an den Versammlungen untersagt. Die Teilnahme an den Versammlungen mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Häcksler) ist nicht erlaubt.
3. Das Ablagern, Auskippen oder Ausgießen von Dünge-, Futter- oder Streumitteln sowie Tierexkrementen oder ähnlichen die Infrastruktur verschmutzenden Gegenstände oder Stoffen ist untersagt.
4. Das Befahren von Bundesfernstraßen (Bundesautobahn) inklusive deren Zu-und Abfahrten zu Versammlungszwecken ist untersagt.