Start Coronavirus Aktuell Stadt Augsburg: diese Corona-Maßnahmen gelten ab sofort

Stadt Augsburg: diese Corona-Maßnahmen gelten ab sofort

Das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg meldet über das Wochenende 93 neue Covid-19-Fälle. Bei 49 infizierten Personen ist die Infektionsquelle (noch) unbekannt. In den vergangenen sieben Tagen wurden 147 Neuinfektionen im Stadtgebiet gemeldet. Das entspricht etwa 49,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Damit ist der Signalwert von 35 überschritten und der Schwellenwert von 50 fast erreicht.

Zur aktuellen Infektionslage und lokalen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Stadt Augsburg lokale Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen. Ab Dienstag 8:30 Uhr stehen 20 zusätzliche Personen zur Unterstützung des Gesundheitsamtes zur Verfügung.

Diese Maßnahmen gelten ab sofort:
Bis zum Erreichen der Inzidenz-Schwelle (35-50)

  • Bei Teilnehmerkreisen einer Zusammenkunft in privat genutzen Räumen und privaten Grundstücken maximal 10 Personen oder Familie
  • Für private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen und nicht öffentliche Versammlungen gilt, bei nicht öffentlichen Versammlungen maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen sowie maximal 100 Personen im Freien
  • Zuschauerinnen und Zuschauer im Profisport wie auch im Breitensport sind nicht mehr erlaubt. Dies betrifft auch die Spiele des FCA und AEV sowie normale Sportvereine. Auch Begleitpersonen sind nicht mehr gestattet
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf dem Gelände des Augsburger Stadtmarktes, bei Wochen-, Floh- und Kunsthandwerkermärkten sowie der Lechauser Kirchweih
  • Verkauf und Abgabe von alkoholischen Getränken von Donnerstag 15.10. bis Samstag den 17.10.2020 zwischen 21:00 und 6:00 Uhr verboten: Maximilianstraße, Holbeinplatz, Rathausplatz, Ludwigstraße, Blaue Kappe und Leonhardsberg. Ausgenommen sind konzessionierte Bereiche von Gaststätten sowie im Rahmen von Veranstaltungen
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen zwischen 23:00 und 6:00 Uhr ist verboten an diesen Plätzen: Maximilianstraße, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Holbeinplatz, Königsplatz, Ludwigstraße, Fronhof sowie auf der Grünanlage Blaue Kappe. Ausgenommen sind auch hier konzessionierte Bereiche von Gaststätten sowie im Rahmen von Veranstaltungen

Diese Maßnahmen gelten ab Überschreitung des Inzidenz-Werts:
Bei Überschreitung der Inzidenz (50) für die Dauer von 7 Tagen mit Beginn ab dem Tag der Veröffentlichung

  • Bei Teilnehmerkreisen einer Zusammenkunft in privat genutzen Räumen und privaten Grundstücken maximal 5 Personen oder Familie
  • Für private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen und nicht öffentliche Versammlungen gilt, bei nicht öffentlichen Versammlungen maximal 25 Personen in geschlossenen Räumen sowie maximal 50 Personen im Freien
  • Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen und Straßen in der Augsburger Innenstadt. Diese gilt für Fußgänger, aber nicht für Fahrradfahrer(innen), oder Roller- und Motorradfahrer(innen). Dies betrifft insbesondere die Augsburger Innenstadt sowie die Bahnhofstraße, Vikoriastraße und den Bahnhofsvorplatz
  • Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auf dem Gelände des Augsburger Stadtmarktes, bei Wochen-, Floh- und Kunsthandwerkermärkten sowie der Lechauser Kirchweih
  • Zusätzliche Maskenpflicht in Kinos, Theater etc., dies gilt dann auch am Sitzplatz
  • Einführung einer Sperrstunde: Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle zwischen 23:00 und 6:00 Uhr untersagt
  • Besuch von Einrichtungen der Altenpflege und Pflegeeinrichtungen auf 1 Person pro Patient und Bewohner beschränkt

Schulen und Kitas:
Flächendeckende Schul- und Kitaschließungen sollen so weit wie möglich vermieden werden. Hierzu gibt es am Dienstag einen runden Tisch, Maskenpflicht auch im Unterricht könnte hier kommen.

Messen:
Nach aktuellem Stand werden geplante Messen im Stadtgebiet nicht abgesagt aufgrund der Hygienekonzepte der Veranstalter.